Bauwerksabdichtungen: neue Normen DIN 18531 bis 18535
Gallerie
Die zehnteilige Norm DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
wurde – was längst überfällig war – inhaltlich dem Stand der
Technik angepasst und im Juli 2017 durch die neuen Normen DIN 18531
bis 18535 ersetzt. Bis dahin stellte sie seit ihrer Einführung im
Jahr 1983 das für Bauwerksabdichtungen maßgebliche Regelwerk in
Deutschland dar, obgleich sich die Abdichtungstechnologie in der
Zwischenzeit grundlegend geändert hatte.
Neben der Normabdichtung haben sich beispielsweise seit langem
sogenannte Verbundabdichtungen in der Praxis bewährt, die jedoch
nie in die DIN 18195 integriert wurden. Ihre fachgerechte Planung
und Ausführung regelte bisher das vom Zentralverband des Deutschen
Baugewerbes (ZDB) herausgegebene Merkblatt „Verbundabdichtungen“.
Nun wurde die Verbundabdichtung in das neue Regelwerk (DIN
18534-3 Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden
Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und
Platten (AIV-F)) aufgenommen und hat somit den Status einer
Normabdichtung erhalten.
Bauteilbezogene Neuregelung
Da Feuchte in Bauwerken als hauptursächlich für Gebäudeschäden gilt
und als Ursachen der Feuchteschäden oft Mängel bei Planung und
Ausführung von Abdichtungen – insbesondere fehlerhafte Ausbildung
von Details im Bestand – ausgemacht werden, empfahl sich eine
Normierung, die Planungsgrundlagen, Stoffe, Verarbeitung, Bemessung
und Instandhaltung bauteilbezogen behandelt – und nicht mehr nach
der Art der Wasserbeanspruchung. Die Inhalte der alten DIN 18195
wurden daher gemäß der jeweiligen Abdichtungsaufgaben in fünf neue
Einzelnormen aufgeteilt und dem Stand der Technik
angepasst:
- DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen
- DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
- DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
- DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
- DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken
Wie auch bisher gelten die neuen Regelungen für Neubauten und nicht für nachträgliche Bauwerksabdichtungen an Altbauten oder Denkmälern. Bei Sanierungen sind sie nur dann anzuwenden, wenn dabei Verfahren eingesetzt werden können, die in den neuen Abdichtungsnormen beschrieben sind.