Ebenheitstoleranzen
Ebenheitstoleranzen gelten für Flächen von Decken (Ober- und Unterseite), Unterböden, Estrichen, Bodenbelägen, Wänden, Wandbekleidungen und Unterdecken. Die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau regelt die Grenzabmaße, Winkeltoleranzen und Ebenheitstoleranzen für die Ausführung von Bauwerken. Zu beachten ist, dass die zulässigen Abweichungen für Abmessung von Baustoffen nicht in den Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 enthalten sind und daher zusätzlich zu berücksichtigen sind! Dazu gehören z.B. Formveränderungen, die sich durch Temperatur- und Feuchtigkeitseinflüsse ergeben, elastische Verformungen, Kriechen und Schwinden (konstruktiv bedingt) - sie beeinflussen die Messergebnisse ebenfalls.
Gallerie
In Tabelle 3 der DIN 18202 (siehe Abbildung 1) sind Grenzwerte für Stichmaße (in Millimeter) bezogen auf Messpunktabstände (in Meter) als zulässige Abweichung von einer ebenen Fläche, die auch geneigt sein kann, zugeordnet. Hierbei gelten bei Messpunktabständen < 0,1 m immer die Werte der Spalte 2. Es ist darauf zu achten, dass es sich hierbei nur um Ebenheitstoleranzen handelt. Abweichungen von der Waage (Winkeltoleranzen) und Grenzabmaße werden in der Tabelle 2 bzw. Tabelle 1 in DIN 18202 gesondert aufgeführt (siehe Abbildung 2). Für flächenfertige Fußböden gilt in der Regel die Zeile 3 der Tabelle 3.
Die Prüfung der Ebenheit von Bauteilflächen erfolgt unabhängig von Grenzabmaßen und Winkeltoleranzen, üblicherweise werden dazu eine Richtlatte und ein entsprechender Messkeil auf Metall verwendet. (Prinzipdarstellung Abbildung 3). Für die Beurteilung der Ebenheit gilt das Stichmaß zwischen der Verbindungsgrade zweier Hochpunkte und dem dazwischenliegenden tiefsten Punkt oder umgekehrt. Dabei wird der Messpunktabstand von der Lage der Hochpunkte bzw. Tiefpunkte bestimmt. Die Richtlatte darf zur Prüfung nicht lot- oder waagerecht ausgerichtet werden. Bei größeren Flächen empfiehlt sich der Einsatz eines entsprechenden Nivellierinstrumentes.
Die Prüfung der Ebenheit ist immer dann sinnvoll, wenn entweder gravierende optische Beeinträchtigungen der Wand- oder Fußbodenebene zu erwarten sind oder sogar die technische Funktion eines Bauteils in Frage gestellt ist. Werden z. B. dekorative Bodenbeläge als Nutzbeläge eingesetzt, so stellen sich automatisch erhöhte Anforderungen an die Ebenheit, besonders aus repräsentativen Gründen. Ein Boden mit Unebenheiten kann aber auch dazu führen, dass Einrichtungsgegenstände nicht sicher aufgestellt werden können.
Auch bei einer Fahrbeanspruchung gelten die Ebenheitsanforderungen, dies gilt sowohl für Transportfahrzeuge/Flurförderfahrzeuge, aber auch z.B. in Krankenhäusern bei dem Einsatz von Krankenhausbetten etc. Speziell in Hochregallagern können erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gemäß Zeile 4 Tabelle 3 DIN 18202 erforderlich sein; z.B. für das Aufstellen von Hochregallagern oder Schwerlastregalen, da auch geringe Unebenheiten des Fußbodens bei Hochregallagern zu erheblichen Neigungen der Regale führen können.
Anmerkung
Optimale Ergebnisse hinsichtlich der Ebenheit von Fußböden werden in der Regel erzielt, wenn selbstnivellierende Spachtelmassen und Ausgleichmassen zum Einsatz kommen.