Blitzschutz
Innerer und äußerer Blitzschutz - Grob-, Mittel- und Feinschutz
Die Zahl der Blitzschäden in Haushalten, Büros und Betrieben nimmt jährlich zu: Nicht etwa weil es jetzt mehr Gewitter gibt (15 bis 35 Gewittertage pro Jahr in Deutschland mit einer Einschlaggeschwindigkeit von 1 bis 5 Blitzschlägen/km²), sondern weil es mehr empfindliche elektronische Geräte gibt. Die bei einem Blitzschlag auftretenden Überspannungen können Werte von einigen 100 kV annehmen. Damit werden die Durchschlagsspannungen der Isolationen von Niederspannungsverbraucheranlagen oder elektronischen Einrichtungen weit überschritten. Um direkte und indirekte Schäden zu vermeiden sind Blitzschutzmaßnahmen erforderlich.
Gallerie
Gestaffeltes Schutzkonzept
Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Anlagen und Geräten
gliedern sich in drei Stufen, den sogenannten Staffelschutz: Grob-,
Mittel- und Feinschutz. Der Blitzstromableiter (Grobschutz) hat die
Aufgabe, sehr hohe Ströme abzuleiten, die bei einem Blitzeinschlag
auftreten können. Ein solcher Baustein ist aufgrund seiner
Ansprechspannung nicht in der Lage, gleichzeitig die Überspannungen
auf einen Wert zu begrenzen, der für die angeschlossenen Geräte
ungefährlich ist. Der Geräteschutz (Feinschutz) dagegen begrenzt
Überspannungen auf einen für Geräte verträglichen Wert, kann aber
keine Blitzströme beherrschen. Zwischen diesen beiden liegt der
Überspannungsableiter (Mittelschutz), der relativ hohe Ströme
ableiten kann und den Geräteschutz bei zu hohen und energiereichen
Überspannungen entlastet.
Man unterscheidet andererseits äußeren Blitzschutz und inneren Blitzschutz, die gemeinsam den dreistufigen Überspannungsschutz bilden.
Zu einer vollständigen Blitzschutzanlage gehören nach DIN VDE 0185 Blitzschutz und den Richtlinien des Ausschusses Blitzschutz und Blitzschutzforschung (ABB) des VDE immer äußerer und innerer Blitzschutz einschließlich Blitzschutz-Potentialausgleich.
Zum äußeren Blitzschutz gehören alle Maßnahmen zum gefahrlosen Auffangen von Blitzströmen und deren zuverlässige Ableitung in die Erde, vorrangig zum Verhindern von Bränden (Stufe 1 des dreistufigen Überspannungsschutzes). Mit dem inneren Blitzschutz wird verhindert, dass sich elektromagnetische Blitzimpulse und daraus entstehende Überspannungen auf Personen, Tiere und elektrische/elektronische Systeme in Gebäuden auswirken. Dafür sind Überspannungsschutzeinrichtungen erforderlich (Stufen 2 und 3 des dreistufigen Überspannungsschutzes).
Äußerer Blitzschutz
Der äußere Blitzschutz besteht aus den Bestandteilen: Fangeinrichtung, Ableiter und Erdungsanlage. Mit Hilfe von metallenen Leitungen (verzinkter Rundstahl oder Kupferdraht) wird entlang den Konturen des Gebäudes ein grobmaschiger „Faradayscher Käfig“ gebaut.
Die Fangeinrichtungen (Fangleitungen, Fangstangen) an erhöhten,
exponierten Punkten des Gebäudes sollen mögliche
Blitzeinschlagpunkte festlegen und gleichzeitig unkontrollierte
Einschläge an anderen Stellen vermeiden. Damit sich der Blitzstrom
nicht die kürzeste Verbindung über die Luft oder durch den
Baukörper wählen kann, müssen die Ableitungen senkrecht, ohne
Schleifen, außen am Gebäude in genügendem Abstand (10 cm) nach
unten in Richtung Erdungsanlage geführt werden. Zur Erdung dient der
Fundamenterder, mit dem die Ableitungen auf
möglichst kurzem Wege über den Hauptpotentialausgleich verbunden werden.
Anmerkungen: Wenn das Gebäude im Schutzbereich anderer Anlagen liegt oder sehr geringe Abmessungen hat, sodass Blitzeinschläge unwahrscheinlich sind, ist der äußere Blitzschutz nicht erforderlich. Unabhängig davon ist ein innerer Blitzschutz zum Schutz gegen Überspannungen und Blitzströme nahezu immer geboten. Die Planung von Blitzschutzanlagen erfordert viel Wissen und Erfahrung und sollte unbedingt einem Blitzschutzfachmann überlassen werden.
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