Erst- und Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
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In der DGVU Vorschrift 3 (früher BGV A2) ist vorgeschrieben, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor und während des Betriebes auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In § 5 (Prüfungen) sind dazu folgende Prüfungen festgelegt:
- Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
- In bestimmten Zeitabständen (Prüffristen). Die Prüffristen sind je nach Bereich unterschiedlich lang und reichen von einem Monat (für FI-Schutzschalter) bis zu vier Jahren
Letztere Forderung gilt auch als erfüllt, wenn die Anlagen von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.
Die wesentlichen Methoden für die Prüfung sind:
- Besichtigen (richtiges Material, äußerliche Schäden, Kennzeichnung der Stromkreise etc.)
- Erproben (Funktionsfähigkeit aller Anlagenteile, Melde- und Anzeigevorrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen etc.)
- Messen (Fehlerstrom und –spannung, Berührungsspannung, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Widerstand von Schutz-, Erdungs- und Potentialausgleichsleitern, Erdungswiderstand)
Zum Nachweis der durchgeführten Maßnahmen stellt der Elektroinstallateur ein mehrseitiges Formular „Übergabebericht und Prüfprotokoll“ (ZVEH-Formular) aus. Damit bestätigt er, dass die Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Wiederholungsprüfung wird immer häufiger im Rahmen des sogenannten „E-CHECK“ durchgeführt und mit einer Prüfplakette bestätigt.
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