Installieren von Beleuchtungsanlagen
In der Norm DIN 18015 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
sowie in den Ausstattungswerten der Fachgemeinschaft für effiziente
Energieanwendung (HEA) ist die Anzahl der Beleuchtungsauslässe für
alle Räume des Wohngebäudes festgelegt. Der Planer muss – in enger
Zusammenarbeit mit dem Architekten/Bauherrn – entscheiden, wo
den Funktionen der Räume entsprechend, Steckdosen und Lichtauslässe
für Allgemeinbeleuchtung (meist als Deckenbeleuchtung), Akzentbeleuchtung (z.B. Stromschienen mit
Strahlern), Arbeitsplatzbeleuchtung, Wand- und Spiegelleuchten und
auch im Außenbereich (Terrasse, Balkon) angeordnet werden.
Grundlage für die Planung von Beleuchtungsanlagen ist die Norm
DIN 5035 Beleuchtung mit künstlichem Licht.
Generelle Forderungen für das Errichten von
Beleuchtungsanlagen:
- Leuchten müssen so angebracht werden, dass kein Wärmestau
entstehen kann, besonders Halogenleuchten und Scheinwerfer sind so
auszurichten, dass genügend Abstand zu leicht entzündlichen Stoffen
besteht
- Aufhängevorrichtungen (z.B. Deckenhaken) müssen eine
Tragfähigkeit von mindestens 10 kg (5-faches Gewicht der Leuchte)
haben
- Leuchten sind in die Schutzmaßnahmen gegen indirektes Berühren
einzubeziehen, auch wenn die Anordnung außerhalb des Handbereiches
ist
- Durch Bewegen (z.B. Pendelleuchte) dürfen die Zuleitungen nicht
beschädigt werden können
- Zum Aufhängen von Leuchten kann die wärmebeständige flexible
PVC-Leitung HO3V2V-F direkt verwendet, zu beachten ist die
Voraussetzung der Zugentlastung
- Ortsveränderliche Leuchten können durch Steckvorrichtungen und
– zugentlastet über eine Geräteanschlussdose – fest angeschlossen
werden
- Ortsfeste Leuchten werden über Leuchtenklemmen
(„Lüsterklemmen“) oder auch unmittelbar an die Zuleitung
angeschlossen (z.B. bei Deckenleuchten)
- Wandleuchten müssen bei Unterputzinstallation in Installationsdosen mit Lüster- oder
Abzweigklemmen angeschlossen werden
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