Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen

Über Flucht- und Rettungswege müssen Personen eigenständig in sichere Bereiche (Treppenräume, öffentliche Verkehrsflächen) gelangen oder darüber gerettet werden können. Sie sind deshalb in ihrer Länge beschränkt. Zusätzlich sollten sie so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Gallerie

Breite

Nach Musterbauordnung (MBO) § 34 (5) muss die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. Dies gilt ebenso für die notwendigen Flure. Die Mindestbreite von bauaufsichtlichen Rettungswegen (Treppen) für Gebäude, die keine Sonderbauten sind, wie z.B. Wohngebäude, Gebäude mit Büro- oder Verwaltungsnutzung, kann nach Tabelle 1 der DIN 18065 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße (eingeführte technische Baubestimmung nach VVTB mit den Anmerkungen in Anlage A 4.2/1) bemessen werden. Die nutzbare Treppenlaufbreite ist dabei das lichte Fertigmaß, das waagerecht zwischen den Oberflächen der begrenzenden Bauteile oder den Handlaufinnenkanten gemessen wird. Die nutzbare Breite von notwendigen Fluren sollte zweckgemäß etwas breiter gewählt werden, z.B. ≥ 1,25 m, um im Bereich von Türen Öffnungen mit einem Rohbaumaß von 1,01 m (lichtes Maß ca. 95 cm) möglich zu machen.

Grenzmaße nach DIN 18065 Gebäudetreppen

Länge

„Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 Meter Entfernung erreichbar sein“ (§ 35 (2) MBO). Für den ersten bauaufsichtlichen Rettungsweg gilt in der MBO eine Beschränkung der zulässigen Länge von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums auf ≤ 35 Meter.  Auch in den meisten Landesbauordnungen (LBO) ist die Länge des Rettungswegs auf 35 Meter festgelegt. Die Entfernung wird i.d.R. in Luftlinie, jedoch nicht durch Bauteile gemessen. Bei Versammlungsstätten gelten hingegen 30,00 m als Maß für die Lauflänge zum sicheren Ausgang/Sicherheitstreppenraum, bei Verkaufsstätten 25,00 m von jeder Stelle eines Verkaufsraumes. Je nach Art und Nutzung von Sonderbauten oder Arbeitsstätten können kürzere Flucht- und Rettungswege erforderlich sein oder längere zugelassen werden. Die entsprechenden Angaben dazu finden Sie im Kapitel Sonderbauten, z.B. bei den Hochhäusern oder den Beherbergungsstätten (s. Fachwissen zum Thema).

Fachwissen zum Thema

Grundlagen

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (Abb.: Hotel Nhow in Berlin).

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (Abb.: Hotel Nhow in Berlin).

Sonderbauten

Beherbergungsstätten

Die MBeVO gilt für Unterkünfte mit mehr als zwölf Betten. Sie enthält Vorgaben zu Bauteilen, Rettungswegen, technischen Anlagen und zur Barrierefreiheit.

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Flucht-/​Rettungswege

Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen bei Sonderbauten

Je nach Art und Nutzung können kürzere Flucht- und Rettungswege erforderlich sein oder längere zugelassen werden: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maße.

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Sonderbauten

Hochhäuser

Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen für den baulichen und betrieblichen, besonders aber für den anlagentechnischen Brandschutz.

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

Sonderbauten

Sonderbauten nach MBO § 2 (4)

Welche Gebäude und Nutzungsarten sind in der Musterbauordnung (MBO) unter Paragraph zwei, Absatz vier als Sonderbauten aufgeführt?

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com
Zum Seitenanfang

Definition Flucht- und Rettungswege

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.

Kennzeichnung von Rettungswegen

Beleuchtete Kennzeichnung in der Musikschule in Berlin-Kreuzberg

Beleuchtete Kennzeichnung in der Musikschule in Berlin-Kreuzberg

Im Brandfall bieten sie Orientierung zum kürzesten Fluchtweg: Sicherheitszeichen müssen deutlich erkennbar, dauerhaft angebracht und häufig zusätzlich beleuchtet sein.

Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen

Flucht- und Rettungswege sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Flucht- und Rettungswege sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Sie sind in ihrer Länge beschränkt. Sie sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen bei Sonderbauten

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Je nach Art und Nutzung können kürzere Flucht- und Rettungswege erforderlich sein oder längere zugelassen werden: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maße.

Notwendige Flure

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Eine Verbindung zu einem sicheren Ort im Brandfall ist erforderlich, wenn ein bauaufsichtlicher Rettungsweg aus einem Raum oder einer Nutzungseinheit nicht direkt ins Freie oder in einen Treppenraum führt.

Treppen und Treppenräume

Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege.

Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege.

Als notwendig gelten Treppen oder Treppenräume, wenn bauaufsichtliche Rettungswege über sie geführt werden.

Anleiterbare Fenster

Der zweite bauaufsichtliche Rettungsweg kann über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr (Hubrettungsfahrzeug, Leiter) erreichbare Stelle einer Nutzungseinheit führen.

Der zweite bauaufsichtliche Rettungsweg kann über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr (Hubrettungsfahrzeug, Leiter) erreichbare Stelle einer Nutzungseinheit führen.

Der zweite bauaufsichtliche Rettungsweg kann über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr (Hubrettungsfahrzeug, Leiter) erreichbare Stelle einer Nutzungseinheit führen.

Zugänge, Zu- und Durchfahrten zu Grundstücken

Die Zu- oder Durchfahrten müssen zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen führen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.

Die Zu- oder Durchfahrten müssen zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen führen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.

In welchen Fällen sind Zufahrten für die Feuerwehr notwendig, und welche Vorgaben gibt es für deren Abmessungen?

Der Planungsservice von TELENOT…

… unterstützt Sie von Beginn an und erstellt nach Ihren Vorgaben ein richtlinienkonformes Planungskonzept für die elektronische Sicherheitstechnik.

Partner-Anzeige