Bauakustik und Raumakustik: Einführung

Erläuterung der Begriffe und Regelwerke

Derzeit wird in allen Bundesländern die „alte“ Norm für den Mindestschallschutz, DIN 4109 aus dem Jahr 1989, durch die Neufassung DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen vom Januar 2018 als Technische Baubestimmung ersetzt. Während der lange andauernden Übergangsphase wurden zum regelgerechten Schallschutz im Hochbau sehr unterschiedliche Meinungen vertreten. Das Kapitel gibt einen aktuellen praxisgerechten Überblick über die Grundlagen und die Randbedingungen für bauakustische Planungen sowie Hinweise für die Objektplanung.

Die „weiße Haut“ im großen Konzertsaal der Hamburger Elbphilharmonie ist ein prominentes Beispiel für die Gestaltungsmöglichkeiten bei der raumakustischen Planung.

Die bau- und raumakustischen Eigenschaften sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Gebäude. Die zugrundeliegenden Planungs- bzw. Beratungsleistungen werden derzeit in die fachlichen Teilbereiche Bauakustik und Raumakustik unterteilt.

Bauakustik

Die Bauakustik beschreibt den Schallschutz von Gebäuden. Aufgabenstellung ist der Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Geräusche aus fremden Räumen, gegen Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen und gegen Außenlärm. Auf Grundlage der Landesbauordnungen sind hierbei Mindestanforderungen zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes einzuhalten. Bei darüberhinausgehenden Komforterwartungen kann für Wohnräume bei Planungsbeginn ein erhöhter Schallschutz vereinbart werden. Bei der Planung stehen die bauakustischen Systemgrenzen im Vordergrund, z. B. Wohnungstrennwände (Abb. 1), Treppenhauswände, Wohnungstrenndecken oder Außenbauteile.

Raumakustik

Ziel der Raumakustik ist die Sicherstellung der gewünschten akustischen Qualität für die geplante Nutzung. Im Vordergrund steht zumeist die einwandfreie Sprachkommunikation und die hierzu erforderliche Begrenzung der Nachhallzeit. Schallabsorbierende Systeme ermöglichen inzwischen auch gestalterisch anspruchsvolle Lösungen, sodass die Raumakustik in der Architektur eine zunehmend größere Beachtung erfährt. Prominentes Beispiel ist die Oberfläche im großen Konzertsaal der Hamburger Elbphilharmonie (Abb. 2). Aber auch in der täglichen Planungspraxis kann durch geeignete Maßnahmen die Wirkung schallreflektierender Oberflächen (Sichtbeton, große Verglasungen, harte Bodenbeläge) gemindert werden, um den unbefriedigenden akustischen Eindruck „halliger“ Räume zu dämpfen. Besondere Anforderungen bestehen bei der Realisierung inklusiver Nutzungsformen, z. B. in Schulen.

Bau- und Raumakustik haben eine große Bedeutung für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Nutzer. Belästigungen durch Geräusche ziehen häufig unmittelbare Beschwerden nach sich. Das folgende Kapitel beschreibt die fachlichen Grundlagen für Planungsleistungen in der Bau- und Raumakustik und geht auf die aktuellen Anforderungen und die anzuwendenden Technischen Regeln ein.

Was ist der Unterschied zwischen Norm, Standard und Technischer Baubestimmung?

Normen werden durch „interessierte Kreise“ unter Mitwirkung europäischer und internationaler Normungsorganisationen erstellt. Die Deutsche Normung wird durch das DIN vertreten (Deutsches Institut für Normung e.V. mit Sitz in Berlin). Interessierte Kreise sind z. B. Vertreter oder Vertreterinnen der Wissenschaft, von Behörden, von Herstellern oder von Interessengruppen. Zur Normenerarbeitung werden Ausschüsse gegründet. Da Normen freiwillig erstellt und angewendet werden, erfolgt die Normenerarbeitung konsensbasiert. Daher müssen grundsätzlich alle interessierten Kreise eingebunden werden. Außerdem werden Normen als Entwürfe der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. DIN-Normen werden regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre, auf Aktualität geprüft.

Wenn DIN-Normen oder andere Richtlinien für das Bauwesen von großer fachlicher Bedeutung sind, werden sie in die länderweisen Listen der Technischen Baubestimmungen aufgenommen. Die Bundesländer orientieren sich hierbei an der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Zusätzlich werden regionale oder fachliche bauaufsichtliche Ergänzungen vorgenommen, beispielsweise zu Wind- und Schneelastansätzen. Bei der Planung baulicher Anlagen sind auf Grundlage der Landesbauordnungen die Technischen Baubestimmungen zu beachten. Beispiel für eine Technische Baubestimmung ist die Norm DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen.

Autor: Prof. Dr.-Ing. Birger Gigla, Lübeck

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