Brandverhalten von Baustoffen

Die brandschutztechnischen Anforderungen an Baustoffe sind in Deutschland in der DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen geregelt. Die Klassifizierung in Baustoffklassen erfolgt entweder mit genormten Brandversuchen oder – bei entsprechend bewährten Baustoffen – anhand einer Klassifizierung nach Teil 4 der Norm. Unter Punkt 2 sind darin Baustoffe aufgeführt, die ohne weitere Prüfung die jeweilige bauaufsichtliche Anforderung erfüllen (geregelte Baustoffe). Eines der wichtigsten Kriterien für die Beurteilung von Baustoffen ist ihr Verhalten im Brandfall. Sie werden unterschieden in nicht brennbar (Baustoffklasse A1 oder A2), schwer entflammbar (Baustoffklasse B1), normal entflammbar (Baustoffklasse B2) und leicht entflammbar (Baustoffklasse B3).

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Als Bewertungsmaßstab für das Brandverhalten von Baustoffen auf europäischer Ebene dient ein Klassifizierungssystem, das im Jahre 2001 vom europäischen Komitee für Normung (CEN) mit der Normenreihe DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten  verabschiedet wurde. Es legt europaweit einheitliche Anforderungen für den Brandschutz fest. Die Einstufung der Baustoffe erfolgt nach DIN EN 13501-1 in die sieben Euroklassen A1, A2, B, C, D, E und F. Daneben werden Brandnebenerscheinungen wie die Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) und brennendes Abtropfen/Abfallen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2) von Baustoffen berücksichtigt. Bodenbeläge sind in besondere Klassen (fl = floorings) unterteilt.

Bei allen Rettungswegen, die gefährdete Benutzer oder Bewohner des Gebäudes im Brandfall aus dem Gebäude sicher geleiten können, ist besonderer Wert auf das Brandverhalten der verwendeten Baustoffe zu richten. Tragende Bauteile müssen die Standsicherheit gewährleisten, schützende Bauteile (Geländer etc.) dürfen nicht einbrechen oder abstürzen, und damit flüchtende Personen verletzen. Den Treppenraum umfangende Brandwände und Decken, sowie die zugehörigen Türöffnungen sind aus besonders brandresistenten Materialien zu errichten, damit die Ausbreitung des Brandes ins Treppenhaus verhindert werden kann.

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