Brandlast

Die Brandlast (auch Brandbelastung) ist das auf eine bestimmte Grundfläche (z.B. Brandabschnittsfläche in m²) bezogene Wärmepotenzial aller auf ihr vorhandenen brennbaren Einbauten oder Einrichtungen an und im Gebäude, wie z.B. Fußbödenbeläge, Möbel, Stoffe, Leitungen, Geräte sowie Fassadenelemente wie beispielsweise Wärmedämmverbundsysteme (WDVS).

Gallerie

Um den Ausbruch von Feuer bzw. die Entwicklung giftiger Rauchgase in notwendigen Treppenräumen und Sicherheitstreppenräumen wirksam zu verhindern, dürfen hier nur geringe oder besser gar keine Brandlasten (das bedeutet unter starker Hitze oder Flammen entzündliche Brennstoffe), in den verwendeten Baustoffen enthalten sein. Diese Vorgabe bezieht sich auf alle im Treppenraum befindlichen Konstruktionen, angefangen von Wänden, über Decken, Bodenbeläge, Türen und Fenster, Handläufe und Geländer und auch auf lose Gegenstände des Nutzers wie Bilder, Teppiche o.ä.

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Brandlast

Um den Ausbruch von Feuer und Rauch in Treppenräumen wirksam zu verhindern, dürfen hier nur geringe oder besser gar keine Brandlasten in den verwendeten Baustoffen enthalten sein.

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