Brandlast

Die Brandlast (auch Brandbelastung) ist das auf eine bestimmte Grundfläche (z.B. Brandabschnittsfläche in m²) bezogene Wärmepotenzial aller auf ihr vorhandenen brennbaren Einbauten oder Einrichtungen an und im Gebäude, wie z.B. Fußbödenbeläge, Möbel, Stoffe, Leitungen, Geräte sowie Fassadenelemente wie beispielsweise Wärmedämmverbundsysteme (WDVS).

Um den Ausbruch von Feuer bzw. die Entwicklung giftiger Rauchgase in notwendigen Treppenräumen und Sicherheitstreppenräumen wirksam zu verhindern, dürfen hier nur geringe oder besser gar keine Brandlasten (das bedeutet unter starker Hitze oder Flammen entzündliche Brennstoffe), in den verwendeten Baustoffen enthalten sein. Diese Vorgabe bezieht sich auf alle im Treppenraum befindlichen Konstruktionen, angefangen von Wänden, über Decken, Bodenbeläge, Türen und Fenster, Handläufe und Geländer und auch auf lose Gegenstände des Nutzers wie Bilder, Teppiche o.ä.

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Brandverhalten von Baustoffen

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Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

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Sicherheitstreppenhäuser müssen so beschaffen sein, dass Feuer und Rauch in sie nicht eindringen können

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