Steinformat und Maßordnung
Zur mauerwerksgerechten Ausführung, also rationell und ohne größeren Verschnitt, sollte jedem Bauwerk das oktametrische Maßsystem der Mauersteine zugrunde gelegt werden. Die Maßordnung bestimmt wesentlich das Erscheinungsbild von (Sicht-)Mauerwerksbauten.
Gallerie
Die DIN 4172 Maßordnung im Hochbau basiert auf einem
Modul von 12,5 cm. Dieses dient zur Bestimmung der Baurichtmaße,
der geradzahligen Vielfachen des Moduls. Die Baurichtmaße sind
Koordinationsmaße für Planung und Ausführung. Aus den Richtmaßen
ergeben sich durch Abzug des Fugenmaßes die Bauteil-Nennmaße.
Daraus folgen für die Vermaßung von Mauerwerksbauten bei einer
Stoßfugendicke von 1 cm folgende Rohbaumaße:
x steht für die Anzahl der Steinköpfe
Die Vorzugsgrößen von Öffnungen (Türen und Fenster) sind auf die
Maßordnung abgestimmt. Das Modul umfasst Stein + Mörtelfuge,
ausgehend von 1 cm Fuge. Die Fugen sind heute wesentlich schmaler,
die Steine werden dementsprechend größer gefertigt (geschliffen),
sodass die Maßordnung beibehalten wird. Bei Systemen ganz ohne
Fugen sind die Nennmaße gliech der Baurichtmaße.
Die Steinformate beruhen auf folgendem System:
- Dünnformat (DF): 240 mm x 115 mm x 52 mm
- Normalformat (NF): 240 mm x 115 mm x 71 mm
- 1,5 NF = 2 DF: 240 mm x 115 mm x 113 mm
DF ist die Größenbezeichnung für alle Steine, die Skala reicht von 2 DF bis 25 DF (Länge x Breite x Höhe = 61,5 cm x 30 cm x 24 cm); Planelemente reichen in ihren Größen bis zu 100 cm x 62,5 cm x 36,5 cm. Ihre Maße orientieren sich allerdings am jeweiligen System nicht an der DIN 4172.
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