_Gerüste und Schalungen
Verschlusstechniken und Ankerlöcher
Werden Schalungen mit wiedergewinnbaren Ankern eingesetzt, können die dadurch entstehenden Ankerlöcher entweder offenbleiben oder verschlossen werden. Beim Verschließen ist zu unterscheiden, ob damit eine im Vertrag definierte Dichtheit erzielt werden muss oder nicht. Außerdem ist bei der Auswahl der Verschlussart darauf zu achten, ob vertraglich festgelegte Sichtbetonanforderungen zu erfüllen sind. Ist beispielsweise im Bauvertrag die Sichtbetonklasse SB 4 nach dem Merkblatt Sichtbeton (siehe zum Thema) vereinbart, ist hinsichtlich der Textur automatisch die Klasse T 3 zu erfüllen. Damit ist vom Auftragnehmer (AN) eine glatte, geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche herzustellen.
Gallerie
Weiterhin sind die vom Auftraggeber (AG) vorher festgelegten
Details zur Art und Ausbildung der Konenverschlüsse vom AN in der
Ausführung der Leistungen zu berücksichtigen. Entsprechend den
Anforderungen an die Qualität des Verschlusses der Konen können
Faserbeton- bzw. Gießbetonkonen oder Verschlussstöpsel verwendet
werden. Zur Erzielung von wasserundurchlässigen (WU) Verschlüssen
werden Konen aus Faserbeton eingeklebt. Im Falle der einseitigen
Ankertechnik kann der WU-Verschluss mit Schraubstopfen ausgeführt
werden.
Je nachdem ob die Verschlüsse zurückgesetzt sind oder mit dem Wandelement bündig abschließen, erscheinen die Verschlüsse mit oder ohne Schattenfuge. Ein völliges Verschwinden der Ankerstellen ist mit keiner der hier genannten Verschlussarten möglich (siehe Abb. 1.) Aufgrund der Schwankungen der natürlichen Rohstoffe kann keine Farbverbindlichkeit garantiert werden.