Mit Photovoltaik (PV) lässt sich die Energie des Sonnenlichts in
elektrische Energie umwandeln. Genutzt wird dabei der sogenannte
photoelektrische Effekt, der die Sonnenenergie in Gleichstrom
umwandelt. Dies geschieht in der Solarzelle, die das Herzstück der
PV-Anlage bildet. Der auf diese Art emissionsfrei gewonnene Strom
kann im Gebäude vielfach genutzt oder ins öffentliche Stromnetz
eingespeist werden, wobei die Neufassung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Einspeisevergütung seit
Januar 2023 verbessert. Gemeinsam mit einer Wärmepumpe
ist die PV-Anlage eine ideale Grundlage für die Energieversorgung
im Gebäude und somit ein wichtiger Hebel in der Energiewende.
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Bei der Errichtung von neuen PV-Anlagen auf Dächern oder an Fassaden ist zunächst keine Genehmigung erforderlich.
Photovoltaikanlagen amortisieren sich energetisch bereits nach ein bis zwei Jahren.
Bild: Kati Türschmann, Hamburg
06|08
Bei denkmalgeschützten Häusern ist es ratsam die Bauordnung des Bundeslandes, in der die Anlage errichtet werden soll, heranzuziehen, da es mitunter Ausnahmen und Beschränkungen geben kann.
Bild: Yvonne Kavermann, Berlin
07|08
Einstrahlungswerte in Deutschland in kWh pro Quadratmeter und Jahr
Der Begriff Photovoltaik setzt sich aus dem griechischen Wort
für Licht (phos) und der Einheit der elektrischen Spannung (Volt)
zusammen. Im Jahr 1839 erkannte Alexandre Edmond Becquerel bereits,
dass sich das langwellige Sonnenlicht für elektrischen Strom nutzen
lässt. Er schuf damit die Voraussetzung für Solarzellen und gilt
deshalb als Erfinder der Photovoltaik. Anwendungsfähige PV-Systeme
gibt es jedoch erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts. Seitdem wird
die PV-Technologie permanent weiterentwickelt.
Solarzellen bestehen aus zwei Schichten eines Halbleiters mit
unterschiedlichen elektrischen Eigenschaften (negativ und positiv).
Die Grenzschicht zwischen beiden ist der sogenannte p-n-Übergang,
in dem ein elektrisches Feld besteht. Die Sonnenstrahlung bewirkt
nun, dass Photonen der Lichtenergie in dieser Grenzschicht
Elektronen lösen, die durch das elektrische Feld bewegt werden,
wodurch eine elektrische Spannung entsteht, die abgeleitet werden
kann. Am häufigsten wird für diesen Prozess das Material Silizium
verwendet, das auf ein Wellenspektrum von 300 bis 1.400 nm
reagiert. Zum Einsatz kommen hauptsächlich Solarzellen mit
monokristallinem Silizium und polykristallinem Silizium (Si). Einen
geringeren Marktanteil haben Dünnschichtsolarzellen oder
Solarzellen mit anderen Halbleitermaterialien wie amorphem Silizium
(a-Si), Cadmium-Tellurid (CdTe) und
Kupfer-Indium-(Gallium-)Diselenid (CIS/CIGS).
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Bei der Errichtung von neuen PV-Anlagen auf Dächern oder an Fassaden ist zunächst keine Genehmigung erforderlich.
Photovoltaikanlagen amortisieren sich energetisch bereits nach ein bis zwei Jahren.
Bild: Kati Türschmann, Hamburg
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Bei denkmalgeschützten Häusern ist es ratsam die Bauordnung des Bundeslandes, in der die Anlage errichtet werden soll, heranzuziehen, da es mitunter Ausnahmen und Beschränkungen geben kann.
Bild: Yvonne Kavermann, Berlin
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Einstrahlungswerte in Deutschland in kWh pro Quadratmeter und Jahr
Der für eine Siliziumzelle typische Wert von 0,5 bis 0,8 V ist
zu niedrig für eine technische Anwendung, weswegen Solarzellen
üblicherweise in Reihe oder parallel verbunden werden. Die
Parallelschaltung der Zellen führt zu einer Addition des Stroms bei
gleichbleibender Spannung, die Reihenschaltung bewirkt eine
Addition der Spannung bei gleichbleibendem Strom. Die zu Modulen
zusammengeschalteten Solarzellen werden in Rahmen eingefasst und
mit einer Glasabdeckung versehen. Über Wechselrichter wird der
erzeugte Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt und anschließend
für den Eigenbedarf genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist.
Weitere Bauteile einer PV-Anlage sind Schaltvorrichtungen,
Sicherungen und Blitzschutzeinrichtungen.
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Bei der Errichtung von neuen PV-Anlagen auf Dächern oder an Fassaden ist zunächst keine Genehmigung erforderlich.
Photovoltaikanlagen amortisieren sich energetisch bereits nach ein bis zwei Jahren.
Bild: Kati Türschmann, Hamburg
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Bei denkmalgeschützten Häusern ist es ratsam die Bauordnung des Bundeslandes, in der die Anlage errichtet werden soll, heranzuziehen, da es mitunter Ausnahmen und Beschränkungen geben kann.
Bild: Yvonne Kavermann, Berlin
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Einstrahlungswerte in Deutschland in kWh pro Quadratmeter und Jahr
Die Aufstellflächen sollten möglichst nach Süden ausgerichtet
und frei von Verschattungen sein, etwa durch Bäume oder benachbarte
Gebäude. Dabei kommen Dach- ebenso wie Fassadenflächen in Betracht.
Die Dimensionierung einer PV-Anlage richtet sich in erster Linie
nach der verfügbaren Fläche, der zu gewinnenden Strommenge und nach
den finanziellen Möglichkeiten des/der Bauherr*in. Anders als bei
einer solarthermischen Anlage, deren Größe genau auf den
Energiebedarf des betreffenden Gebäudes ausgelegt ist, gibt es bei
der Photovoltaik keine Faustregel. Es gilt: Je größer die Anlage,
desto rentabler wird sie, da überschüssiger Strom ins Netz
eingespeist und vergütet werden kann.
In unseren Breiten gelten folgende Richtwerte, bei einer
optimalen Südausrichtung von rund 25 bis 35°:
1 kW installierter Photovoltaikleistung erzeugt im Jahr etwa
900 kWh Strom
1 KW installierter Photovoltaikleistung bedeuten etwa 8 m²
Modulfläche
1 m² Modulfläche erbringt eine Leistung von rund 120 Watt
Ein durchschnittlicher Haushalt (4 Personen)
benötigt jährlich rund 3.600 kWh Strom.
Bei PV-Anlagen unterscheidet man zwischen zwei Systemen:
Inselsysteme sind unabhängig vom Stromnetz und benötigen
zusätzlich Komponenten zur Stromspeicherung, um
Versorgungssicherheit zu garantieren. Typische Anwendungsfälle sind
etwa Gartenlauben oder Wohnmobile.
Netzgekoppelte oder netzparallele Systeme speisen den
gewonnenen Strom vollständig oder teilweise (Überschuss) ins
öffentliche Netz, wobei dieser dann vergütet wird.
Bei der Errichtung von neuen PV-Anlagen auf Dächern oder an
Fassaden ist zunächst keine Genehmigung erforderlich. Die Anlage
ist dann eine „bauliche Anlage“, die den jeweiligen Bauordnungen
des Bundeslandes unterliegen. Es ist jedoch ratsam, die Bauordnung
des Bundeslandes, in der die Anlage errichtet werden soll,
heranzuziehen, da es mitunter Ausnahmen und Beschränkungen geben
kann, etwa bei denkmalgeschützten Häusern. In jedem Fall müssen
Baurecht und Baunormen eingehalten werden. Standort und Leistung
einer neu errichteten PV-Anlage müssen durch deren Besitzer der
Bundesnetzagentur mitgeteilt werden. Andererseits besteht keine
Verpflichtung der Vergütung des eingespeisten Stroms. Für
Freilandanlagen besteht eine Genehmigungspflicht, da durch sie das
Landschaftsbild verändert wird.
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Bei der Errichtung von neuen PV-Anlagen auf Dächern oder an Fassaden ist zunächst keine Genehmigung erforderlich.
Photovoltaikanlagen amortisieren sich energetisch bereits nach ein bis zwei Jahren.
Bild: Kati Türschmann, Hamburg
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Bei denkmalgeschützten Häusern ist es ratsam die Bauordnung des Bundeslandes, in der die Anlage errichtet werden soll, heranzuziehen, da es mitunter Ausnahmen und Beschränkungen geben kann.
Bild: Yvonne Kavermann, Berlin
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Einstrahlungswerte in Deutschland in kWh pro Quadratmeter und Jahr
Photovoltaik als Baustein künftiger
Energieversorgung
Strom ist das wichtigste Energiemedium der Zukunft, da er
universell einsetzbar ist. Im Sinne einer dezentralen
Energieerzeugung kommt Photovoltaikanlagen deshalb eine besondere
Bedeutung zu. Der Strom, der direkt am Gebäude gewonnen wird, kann
im Gebäude vielfältig genutzt werden, etwa zur Warmwasserbereitung
oder für sämtliche Haushaltsgeräte. Da Wärmpumpen ebenfalls mit
Strom betrieben werden, kann er auch die Beheizung eines Gebäudes
unterstützen. Die Speicherung von Strom erfolgt in Akkus bzw.
Batterien oder in Form von Wärme in Pufferspeichern. Auch die
Einspeisung ins öffentliche Stromnetz ist möglich. Die Vorteile
liegen dabei klar auf der Hand: Strom aus Photovoltaik ist
umweltfreundlich, unerschöpflich und unabhängig von fossilen
Energieträgern. Photovoltaikanlagen amortisieren sich energetisch
außerdem bereits nach ein bis zwei Jahren. Nach dieser Zeit hat die
Anlage so viel Energie produziert, wie für Herstellung, Betrieb und
Entsorgung aufgewendet werden müssen (Anlagen mit fossilen
Brennstoffen amortisieren sich energetisch nie).
Staatliche Förderung
Der Einbau einer PV-Anlage wird staatlich gefördert. Wichtigstes
Instrument dafür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das
diesbezüglich im Juli 2022 grundlegend umgestaltet wurde und im
Januar 2023 vollständig in Kraft getreten ist. Bei den gesetzlich
festgelegten Vergütungssätzen je eingespeister Kilowattstunde wird
nach Leistung der Anlagen unterschieden (je kleiner die Anlage,
desto höher die Vergütung pro kWh). Ein weiteres Kriterium ist die
Volleinspeisung (höhere Vergütung) oder die Überschusseinspeisung
(geringere Vergütung):
Kleine Dachanlagen bis 10 kWp, die seit dem 30. Juli 2022 in
Betrieb gegangen sind, erhalten für die Volleinspeisung ca. 13 Cent
pro kWh, bei Überschusseinspeisung sind es noch 8,2 Cent pro kWh
(Stand: März 2023). Dabei muss die Gewerbe- als auch die
Einkommensteuer beachtet werden: Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung
sind gemäß § 3 Nr. 32 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Für die
Einkommensteuer bleiben Anlagen bis 10 Kilowatt steuerlich
unberücksichtigt; es wird für diese Anlagengröße generell keine
Gewinnerzielungsabsicht aus den Einnahmen der Einspeisevergütung
unterstellt („Liebhaberei“). Beide Ausnahmeregelungen müssen
schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Für Anlagen über 10 und unter 40 kWp liegt die aktuelle
Einspeisevergütung bei 10,9 Cent pro kWh für die Volleinspeisung,
für die Überschusseinspeisung gibt es 7,1 Cent pro kWh (Stand:
03/2023).
Über 1 MW hinausgehende PV-Anlagen auf Dächern und Freiflächen
müssen an Ausschreibungen teilnehmen, die durch die
Bundesnetzagentur durchgeführt werden. Dabei wird der
Vergütungssatz wettbewerblich bestimmt.
Die Volleinspeisung wurde im EEG 2023 aufgewertet, da sie sich im
Vergleich zum Eigenverbrauch nicht mehr rentierte – die hohen
Haushaltsstrompreise zusammen mit den geringen Gestehungskosten von
Solarstrom machten den Eigenverbrauch deutlich rentabler. Die
jeweils aktuelle Vergütung für neue Inbetriebnahmen kann bei der
Bundesnetzagentur eingesehen werden.
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