Anforderungen an Fassadenbekleidungen

Die äußere Hülle eines Gebäudes ist starken Beanspruchungen ausgesetzt. Mit ihrer großen Fläche muss sie den verschiedenen Witterungseinflüssen standhalten sowie hohe Windlasten und Erschütterungen aufnehmen können. Daneben ist sie für die Gestalt des Gebäudes ausschlaggebend und dient nicht zuletzt als zusätzliche Lärm- und Wärmedämmschicht. Bei Fassadenbekleidungen aus keramischen Fliesen und Platten ist es darüber hinaus wichtig, auf die Bewegungsfugen zu achten.

Gallerie

Frostbeständigkeit
Voraussetzungen für eine frostbeständige Bekleidung sind ein den Anforderungen entsprechendes Bekleidungsmaterial, frostbeständiger Verlege- und Fugenmörtel sowie eine hohlraumfreie Verlegung. Die Ursachen für Frostschäden in der Belagsfläche sind identisch mit denen bei Balkonen und Terrassen, ihre Wirkung ebenso.

Temperaturbeständigkeit
Das Aufheizen der Fassadenflächen bei Sonneneinstrahlung erfolgt nahezu ungehindert, Temperaturen von 80°C bis 90°C sind im Hochsommer ohne weiteres möglich. Die Fassadenbekleidung als Ganzes und die Fliesen oder Platten im Einzelnen müssen diesen hohen Temperaturen standhalten.

Temperaturwechsel
Neben den ständigen Temperaturwechseln zwischen Tag und Nacht wirken plötzlich abfallende Temperaturen und das schnelle Abkühlen der Belagsoberfläche zusätzlich auf die Fassadenbekleidung. Durch ein rasches Abkühlen (Sommergewitter, im schlimmsten Fall mit Hagel) kommt es durch Längenänderungen zum Aufbau von Spannungen in Form von Schub- und Scherspannungen.

Feuchtigkeitsbeständigkeit
Die Anforderungen an die Feuchtigkeitsbeständigkeit einer Fassade sind den Anforderungen an Terrassen über beheizten Räumen gleichzusetzen. Die Feuchtigkeit wirkt als Niederschlag und Luftfeuchtigkeit von außen und als Wasserdampf und Tauwasser von innen auf die Bekleidung. Die einzige Möglichkeit, einen kontrollierten Feuchteaustausch stattfinden zu lassen, ist die Regulierung durch die Fugen. Eine zusätzliche Luftschicht innerhalb der Fassadenkonstruktion ermöglicht eine ausreichende Trocknung durch Zirkulation.

Beständigkeit gegen Luftverschmutzung

Die ausgewählten Belagsmaterialien (Fliesen, Platten, Verlegemörtel, Fugenmörtel, Dichtmasse) müssen beständig gegen sauren Regen und Luftverschmutzungen sein. Die Säuren greifen sowohl die Bekleidungsoberfläche als auch das Mörtel- oder Kleberbett an und können bei abgehängten und verankerten Konstruktionen zu Rostschäden an den Tragankern führen.

Windlasten
Prinzipiell übt der auf die Fassadenfläche auftreffende Wind einen Druck auf die betroffenen Fliesen oder Platten aus. Dazu addieren sich Sogkräfte, die für Zug- und Scherspannungen sorgen, wenn die Windlasten senkrecht am Gebäude bzw. an der Fassade „hinabfallen“. Es ist unbedingt notwendig, dass die Fassadenbekleidung diesen Kräften standhält. Windlasten sind – ebenso wie Niederschlagsmengen – regional unterschiedlich, und auch die Lage der Fassade spielt bei der Beanspruchung eine wichtige Rolle (Wetterseite). Den unterschiedlichen Belastungen kann man durch zielgerichtete Verankerungen der Konstruktion am Gebäude am wirkungsvollsten entgegen wirken. Auf Grund der klimatischen Veränderungen der letzten Jahre mit zunehmenden Stürmen und Orkanen gelten seit 2007 für die vier Windzonen Deutschlands neue Grenzwerte für Befestigungen der Fassadenkonstruktionen.

Bewegungen innerhalb der Fassadenkonstruktion
Für Bewegungen innerhalb der Fassadenkonstruktion gibt es verschiedene Ursachen. Einerseits gehört das Schwinden einzelner Bauteile (Mörtel, Beton) während des Erhärtungsprozesses und unter anschließender Nutzungsbelastung dazu. Andererseits kann es im Laufe der Zeit zu Setzungen im Untergrund oder Fundamentbereich kommen. Die bereits erwähnten Temperaturveränderungen zu führen ebenfalls zu Bewegungen in der Fassadenbekleidung. Nicht zu unterschätzen sind auch Bewegungen durch Verkehrslasten (LKW, Straßenbahn, U-Bahn, Zugverkehr in unmittelbarer Nähe). All diese Bewegungen können nur durch ausreichend angeordnete und genügend breit ausgeführte Bewegungsfugen aufgenommen werden.

Wärmedämmvermögen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die Anforderungen an den Wärmeschutz bei Neubauten und bei Änderungen an bestehenden Gebäuden. Unter Berücksichtigung der einzelnen baulichen Maßnahmen an der Fassade sind die Mindestanforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten U einzuhalten. Dabei wird zwischen einer Dämmung an der Innenseite der Gebäudeaußenwand und einer außen liegenden Dämmung unterschieden.

Laut EnEV ist ein Energiepass oder Energieausweis für neu errichtete Gebäude und Altbauten erforderlich. Er gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes, also Dämmung und Energiebedarf. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer des Gebäudes, er muss den Ausweis bei Verkauf oder Vermietung den Interessenten vorlegen. Der Energiepass darf ausschließlich von zugelassenen, zertifizierten Fachleuten erstellt werden.

Quelle: Andrea Borgmeier, Hans Braunreiter; Bautechnik für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger; Vieweg + Teubner Verlag; Wiesbaden, 2011

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