Anforderungen an Fassadenbekleidungen
Die äußere Hülle eines Gebäudes ist starken Beanspruchungen ausgesetzt. Mit ihrer großen Fläche muss sie den verschiedenen Witterungseinflüssen standhalten sowie hohe Windlasten und Erschütterungen aufnehmen können. Daneben ist sie für die Gestalt des Gebäudes ausschlaggebend und dient nicht zuletzt als zusätzliche Lärm- und Wärmedämmschicht. Bei Fassadenbekleidungen aus keramischen Fliesen und Platten ist es darüber hinaus wichtig, auf die Bewegungsfugen zu achten.
Gallerie
Frostbeständigkeit
Voraussetzungen für eine frostbeständige Bekleidung sind ein den
Anforderungen entsprechendes Bekleidungsmaterial, frostbeständiger
Verlege- und Fugenmörtel sowie eine hohlraumfreie Verlegung.
Die Ursachen für Frostschäden in der Belagsfläche sind identisch
mit denen bei Balkonen und Terrassen, ihre Wirkung ebenso.
Temperaturbeständigkeit
Das Aufheizen der Fassadenflächen bei Sonneneinstrahlung erfolgt
nahezu ungehindert, Temperaturen von 80°C bis 90°C sind im
Hochsommer ohne weiteres möglich. Die Fassadenbekleidung als Ganzes
und die Fliesen oder Platten im Einzelnen müssen diesen hohen
Temperaturen standhalten.
Temperaturwechsel
Neben den ständigen Temperaturwechseln zwischen Tag und Nacht
wirken plötzlich abfallende Temperaturen und das schnelle Abkühlen
der Belagsoberfläche zusätzlich auf die Fassadenbekleidung. Durch
ein rasches Abkühlen (Sommergewitter, im schlimmsten Fall mit
Hagel) kommt es durch Längenänderungen zum Aufbau von Spannungen in
Form von Schub- und Scherspannungen.
Feuchtigkeitsbeständigkeit
Die Anforderungen an die Feuchtigkeitsbeständigkeit einer Fassade
sind den Anforderungen an Terrassen über beheizten Räumen
gleichzusetzen. Die Feuchtigkeit wirkt als Niederschlag und
Luftfeuchtigkeit von außen und als Wasserdampf und Tauwasser von
innen auf die Bekleidung. Die einzige Möglichkeit, einen
kontrollierten Feuchteaustausch stattfinden zu lassen, ist die
Regulierung durch die Fugen. Eine zusätzliche Luftschicht innerhalb der
Fassadenkonstruktion ermöglicht eine ausreichende Trocknung durch
Zirkulation.
Beständigkeit gegen Luftverschmutzung
Die ausgewählten Belagsmaterialien (Fliesen, Platten,
Verlegemörtel, Fugenmörtel, Dichtmasse) müssen beständig gegen
sauren Regen und Luftverschmutzungen sein. Die Säuren greifen
sowohl die Bekleidungsoberfläche als auch das Mörtel- oder
Kleberbett an und können bei abgehängten und verankerten
Konstruktionen zu Rostschäden an den Tragankern führen.
Windlasten
Prinzipiell übt der auf die Fassadenfläche auftreffende Wind einen
Druck auf die betroffenen Fliesen oder Platten aus. Dazu addieren
sich Sogkräfte, die für Zug- und Scherspannungen sorgen, wenn die
Windlasten senkrecht am Gebäude bzw. an der Fassade „hinabfallen“.
Es ist unbedingt notwendig, dass die Fassadenbekleidung diesen
Kräften standhält. Windlasten sind – ebenso wie
Niederschlagsmengen – regional unterschiedlich, und auch die Lage
der Fassade spielt bei der Beanspruchung eine wichtige Rolle
(Wetterseite). Den unterschiedlichen Belastungen kann man durch
zielgerichtete Verankerungen der Konstruktion am Gebäude am
wirkungsvollsten entgegen wirken. Auf Grund der klimatischen
Veränderungen der letzten Jahre mit zunehmenden Stürmen und Orkanen
gelten seit 2007 für die vier Windzonen Deutschlands neue
Grenzwerte für Befestigungen der Fassadenkonstruktionen.
Bewegungen innerhalb der Fassadenkonstruktion
Für Bewegungen innerhalb der Fassadenkonstruktion gibt es
verschiedene Ursachen. Einerseits gehört das Schwinden einzelner
Bauteile (Mörtel, Beton) während des Erhärtungsprozesses und unter
anschließender Nutzungsbelastung dazu. Andererseits kann es im
Laufe der Zeit zu Setzungen im Untergrund
oder Fundamentbereich kommen. Die bereits erwähnten
Temperaturveränderungen zu führen ebenfalls zu Bewegungen in der
Fassadenbekleidung. Nicht zu unterschätzen sind auch Bewegungen
durch Verkehrslasten (LKW, Straßenbahn, U-Bahn, Zugverkehr in
unmittelbarer Nähe). All diese Bewegungen können nur durch
ausreichend angeordnete und genügend breit ausgeführte
Bewegungsfugen aufgenommen werden.
Wärmedämmvermögen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die Anforderungen an den
Wärmeschutz bei Neubauten und bei Änderungen an bestehenden
Gebäuden. Unter Berücksichtigung der einzelnen baulichen Maßnahmen
an der Fassade sind die Mindestanforderungen an den
Wärmedurchgangskoeffizienten U einzuhalten. Dabei wird zwischen
einer Dämmung an der Innenseite der Gebäudeaußenwand
und einer außen liegenden Dämmung unterschieden.
Laut EnEV ist ein Energiepass oder Energieausweis für neu
errichtete Gebäude und Altbauten erforderlich. Er gibt Auskunft
über die energetische Qualität des Gebäudes, also Dämmung und
Energiebedarf. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer des
Gebäudes, er muss den Ausweis bei Verkauf oder Vermietung den
Interessenten vorlegen. Der Energiepass darf ausschließlich von
zugelassenen, zertifizierten Fachleuten erstellt werden.