Lüftung: Arten

Die Art der Raumbelüftung lässt sich in die Kategorien „freie Lüftung“ und „mechanische Lüftung“ einteilen. „Freie Lüftung“ bedeutet in diesem Zusammenhang die Lüftung über die Fensterflügel, wobei der Antrieb der Belüftung „frei“ durch die klimatischen Bedingungen wie Winddruck und Temperaturdifferenzen bestimmt wird. Anforderungen an die freie Lüftung von Arbeitsräumen werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestellt und durch die Arbeitsstättenrichtlinie 5 (ASR 5) konkretisiert.

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Die Steuerung der freien Lüftung erfolgt im technisch am wenigsten aufwändigen System durch den Nutzer selbst. Der Nutzer ist als „Sensor“ für die Stoffkonzentration jedoch aufgrund der Adaptionsvorgänge der Sinne nur bedingt geeignet. Zudem kann eine Steuerung außerhalb der Nutzungszeit (z.B. Nachtlüftung) bei diesem System nicht erfolgen. Daher ist man häufig dazu übergegangen, die Fensterflügel motorisch zu betreiben und die Steuerung über eine rechnergestützte Steuerungszentrale durchzuführen, die ihre Signale von „objektiven“ Sensoren erhält. Mit dieser potenziellen Verbesserung der Raumkonditionen gehen natürlich ein erhöhter Investitionsaufwand und eine Einregelungsphase bei Inbetriebnahme des Gebäudes einher. Die Vorteile einer freien Fensterlüftung gegenüber einer mechanischen Lüftung liegen in der möglichen Individualität der Nutzung, der Aufrechterhaltung des Außenkontaktes für den Nutzer und i.d.R. auch einer verbesserten Akzeptanz höherer Innenraumtemperaturen. Die Nachteile bestehen in der Abhängigkeit von den klimatischen Bedingungen aber auch in der Reduktion der Schalldämmung der Fassade bei geöffnetem Fenster (Anforderungen nach Arbeitsstättenrichtlinie, VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen).

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Diese Nachteile können bei Ausführung einer „mechanischen Belüftung“, bei der die für die Belüftung erforderlichen Druckdifferenzen mechanisch bereitgestellt werden, weitestgehend vermieden werden. Anforderungen an mechanische Belüftungen werden in der DIN 1946 Raumlufttechnik und in der Arbeitsstättenrichtlinie gestellt. Bei der mechanischen Lüftung kann grob zwischen einer „zentralen mechanischen Belüftung“ - durch zentrale Haustechnikanlagen - und einer „dezentralen mechanischen Belüftung“ - durch fassadenintegrierte, entsprechend schallgedämmte Lüftungsgeräte - unterschieden werden. Bei fassadenintegrierten Systemen verringert sich durch die dezentrale Anordnung der Geräte gegenüber einer Haustechnikzentrale der Platzaufwand für Verteilerschächte und Kanäle. Gleichzeitig steigt jedoch auch der Wartungsaufwand. Energetisch günstige Vorrichtungen wie die Wärmerückgewinnung lassen sich bei dezentraler Einrichtung der Lüftungsgeräte in Bürogebäuden nur mit erhöhtem Aufwand durchführen.

Durch die Mischung beider Systeme zu einem Hybridsystem wird versucht, die Nachteile einzelner Systeme zu vermeiden und die Vorteile zu kombinieren, wie z.B. zentrale Abluft in Kombination mit Zuluft über schallgedämmte Überströmöffnungen und zusätzliche Öffnungsflügel. Die hierbei auftretenden Steuerungsprobleme müssen jedoch durch aufwändige Maßnahmen bewältigt werden.

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