Sicherheit: Einbruchhemmung
Einbruchhemmende Bauteile werden in Deutschland z.Zt. nach
DIN V ENV 1627 Fenster, Türen, Abschlüsse -
Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung in
sechs Widerstandsklassen unterteilt, wobei alle Bestandteile eines
Fensters, wie Schließzylinder, Beschläge, Schlösser und
Verglasungen sowie die sie umgebenden Bauteile, wie Wände,
gesondert geregelt sind.
Folgende grundlegende Maßnahmen dienen der Bildung einer
durchgehend schützenden Hülle des Gebäudes bzw. eines zu
schützenden Bereichs:
- Einbruchhemmende Türen und Fenster, beispielsweise mit der
Widerstandsklasse WK2 nach DIN EN 1627 Fenster, Türen,
Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und
Klassifizierung oder höherwertig, wenn die Gefährdungslage es
erfordert
- Rollladensicherungen bei einstiegsgefährdeten Türen oder Fenstern
- besondere Schließzylinder, Zusatzschlösser und Riegel
- Sicherung von Kellerlichtschächten
- Verschluss von nicht benutzten Nebeneingängen
- Einbruchgesicherte Notausgänge
- Einbau von Türen in ausreichend feste Wände
- Vergitterung von Lüftungsöffnungen (maximale Gitterweite 10x20 cm)
In der beigefügten PDF-Datei finden Sie Hinweise zu den Widerstandsklassen nach DIN V ENV 1627 und nach DIN EN 356 Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff sowie entsprechendes mutmaßliches Täterprofil und Arbeitsweise der Einbrechenden.
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