Schlitze, Aussparungen und Durchführungen für elektrische Leitungen
Wandquerschnitte und Funktionen beachten
Elektrische Leitungen werden in Gebäuden häufig verdeckt geführt
– etwa unter Putz, in Installationsebenen, Hohlräumen oder
Installationsrohren. Hinzu kommen Öffnungen für Leitungsbündel,
Installationsrohre, Kabeltrassen oder Einbaudosen. Entsprechend
sind Schlitze, Durchbrüche oder Aussparungen in Wänden und anderen
Bauteilen erforderlich. Während Schlitze oberflächennah in einer
Wand liegen, durchdringen Aussparungen und Durchbrüche das Bauteil
teilweise oder vollständig. Je nach Größe und Anzahl können sie den
wirksamen Wandquerschnitt und damit die Tragfähigkeit, den Schall-
und Wärmeschutz sowie – bei entsprechend klassifizierten Bauteilen
– den Feuerwiderstand beeinflussen.
Galerie
Wandschlitz in der Mauerwerkswand eines Bestandsgebäudes
Bild: Jan Philipp Madsen, Braunschweig
01|10
Erlaubte Anordnung horizontaler Schlitze (Angaben in mm)
Bild: Gregor Häberle
02|10
Zulässige Größen horizontaler Schlitze; Abstand vor Öffnungen mind. 490 mm, Abstand zwischen Schlitzen mind. zweifache Schlitzlänge bis 2,5 m; 1 mm wenn mit Mauernutfräse hergestellt, sonst 10 mm weniger
Bild: Gregor Häberle
03|10
Zulässige Größen vertikaler Schlitze
Bild: Gregor Häberle
04|10
Mehrfach angeordnete zulässige vertikale Schlitze; 1) Mindestabstand zu Öffnungen > 2-fache Schlitzbreite bzw. >240 mm; 2) Schlitzabstände untereinander > Schlitzbreite
Bild: Gregor Häberle
05|10
Kabelführung im Bodenschlitz bei einem Bestandsgebäude
Bild: Jan Philipp Madsen, Braunschweig
06|10
Durchdringungen in einer Mauerwerkswand
Bild: Gregor Häberle
07|10
Abschottung einer Durchdringung im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
08|10
Abschottung einer Durchdringung im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
09|10
Brandschutzmanschetten für Deckendurchdringungen im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
10|10
Schlitze in Mauerwerkswänden
Für Schlitze und Aussparungen in Mauerwerk gelten die Vorgaben
DIN EN 1996: Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von
Mauerwerksbauten. Die dort enthaltenen Tabellen NA.19 und NA.20
definieren Grenzmaße. Werden diese eingehalten, ist für tragende
Mauerwerkswände in der Regel kein gesonderter statischer Nachweis
erforderlich. Handelt es sich um nichttragende Innenwände oder um
Bauteile, die in Beton, Stahlbeton, Holz oder Trockenbau erstellt
wurden, so gelten andere Regelwerke und Anforderungen.
Schlitze sind auf das notwendige Maß zu beschränken und
frühzeitig mit Tragwerksplanung und Elektroplanung abzustimmen. Die
zulässige Breite und Tiefe von Schlitzen hängt unter anderem von
der Wanddicke, Mauerwerksart, Schlitzrichtung, Schlitzlänge und
Herstellungsweise ab. Horizontale und schräge Schlitze schwächen
eine Wand in der Regel stärker als vertikale Schlitze. Ihre Lage,
Länge und Tiefe sind deshalb besonders begrenzt. Auch ein
gegenüberliegendes Anordnen von Schlitzen auf beiden Wandseiten
kann den verbleibenden Wandquerschnitt unzulässig vermindern.
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Wandschlitz in der Mauerwerkswand eines Bestandsgebäudes
Bild: Jan Philipp Madsen, Braunschweig
01|10
Erlaubte Anordnung horizontaler Schlitze (Angaben in mm)
Bild: Gregor Häberle
02|10
Zulässige Größen horizontaler Schlitze; Abstand vor Öffnungen mind. 490 mm, Abstand zwischen Schlitzen mind. zweifache Schlitzlänge bis 2,5 m; 1 mm wenn mit Mauernutfräse hergestellt, sonst 10 mm weniger
Bild: Gregor Häberle
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Zulässige Größen vertikaler Schlitze
Bild: Gregor Häberle
04|10
Mehrfach angeordnete zulässige vertikale Schlitze; 1) Mindestabstand zu Öffnungen > 2-fache Schlitzbreite bzw. >240 mm; 2) Schlitzabstände untereinander > Schlitzbreite
Bild: Gregor Häberle
05|10
Kabelführung im Bodenschlitz bei einem Bestandsgebäude
Bild: Jan Philipp Madsen, Braunschweig
06|10
Durchdringungen in einer Mauerwerkswand
Bild: Gregor Häberle
07|10
Abschottung einer Durchdringung im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
08|10
Abschottung einer Durchdringung im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
09|10
Brandschutzmanschetten für Deckendurchdringungen im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
10|10
Vertikale Schlitze können nachträglich gefräst oder bereits beim
Mauern vorgesehen werden. Sollen mehrere vertikale Schlitze
nebeneinander liegen, ist nicht nur die Breite des einzelnen
Schlitzes maßgebend, sondern auch die Summe der Schlitzbreiten
innerhalb eines Wandabschnitts. Werden die in den Tabellen
genannten Grenzwerte überschritten oder sind Schlitze in statisch
besonders beanspruchten Bereichen vorgesehen, ist ein rechnerischer
Nachweis durch die Tragwerksplanenden erforderlich. Bei der
Ausführung sollten möglichst geeignete Schlitzfräsen zum Einsatz
kommen. Hingegen können schlagende oder stemmende Verfahren das
Mauerwerk über die erforderliche Schlitzgeometrie hinaus
schädigen.
Durchbrüche
Durchbrüche durch tragende, aussteifende oder
brandschutztechnisch relevante Bauteile sind vor der Ausführung
planerisch festzulegen. Lage, Größe und erforderliche Verstärkungs-
oder Abschottungsmaßnahmen richten sich nach der Konstruktion, dem
Brandschutzkonzept und den jeweiligen bauordnungsrechtlichen
Anforderungen.
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Wandschlitz in der Mauerwerkswand eines Bestandsgebäudes
Bild: Jan Philipp Madsen, Braunschweig
01|10
Erlaubte Anordnung horizontaler Schlitze (Angaben in mm)
Bild: Gregor Häberle
02|10
Zulässige Größen horizontaler Schlitze; Abstand vor Öffnungen mind. 490 mm, Abstand zwischen Schlitzen mind. zweifache Schlitzlänge bis 2,5 m; 1 mm wenn mit Mauernutfräse hergestellt, sonst 10 mm weniger
Bild: Gregor Häberle
03|10
Zulässige Größen vertikaler Schlitze
Bild: Gregor Häberle
04|10
Mehrfach angeordnete zulässige vertikale Schlitze; 1) Mindestabstand zu Öffnungen > 2-fache Schlitzbreite bzw. >240 mm; 2) Schlitzabstände untereinander > Schlitzbreite
Bild: Gregor Häberle
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Kabelführung im Bodenschlitz bei einem Bestandsgebäude
Bild: Jan Philipp Madsen, Braunschweig
06|10
Durchdringungen in einer Mauerwerkswand
Bild: Gregor Häberle
07|10
Abschottung einer Durchdringung im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
08|10
Abschottung einer Durchdringung im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
09|10
Brandschutzmanschetten für Deckendurchdringungen im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
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Gemäß Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
dürfen Leitungsanlagen in tragende, aussteifende oder
raumabschließende Bauteile nur eingreifen, wenn deren erforderliche
Feuerwiderstandsfähigkeit erhalten bleibt. Abhängig von Bauteil,
Leitungsart, Leitungsanzahl und Nutzungseinheit sind geprüfte
Kabel-, Rohr- oder Kombiabschottungen erforderlich. Sie begrenzen
die Übertragung von Feuer, Rauch und Wärme in angrenzende
Brandabschnitte. Wo Leitungen die luftdichte Ebene der Gebäudehülle
durchdringen, sind die Anschlüsse dauerhaft luftdicht auszuführen.
Bei Außenbauteilen sind zudem Wärmebrücken und gegebenenfalls
Anforderungen an Feuchte- und Schallschutz zu berücksichtigen.
Aussparungen
Unterputzdosen, Gerätedosen und Verbindungsdosen beanspruchen
ebenfalls den Wandquerschnitt. Vor allem bei gegenüberliegenden
oder dicht nebeneinander angeordneten Dosen und bei dünnen Wänden
können der Schall-, Brand- und Schallschutz sowie die Statik einer
Wand beeinträchtigt sein. Die Anordnungen, Abmessungen und
Befestigungsabstände sind den Herstellerangaben und der
Wandkonstruktion entsprechend zu planen. Zusätzliche
Verbindungsdosen lassen sich mitunter vermeiden, wenn stattdessen
geeignete Gerätedosen und eine fachgerechte Verdrahtung vorgesehen
sind. Bei mehreren Schaltern, Steckdosen oder Datendosen können
Mehrfachkombinationen die Montage vereinfachen.
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Wandschlitz in der Mauerwerkswand eines Bestandsgebäudes
Bild: Jan Philipp Madsen, Braunschweig
01|10
Erlaubte Anordnung horizontaler Schlitze (Angaben in mm)
Bild: Gregor Häberle
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Zulässige Größen horizontaler Schlitze; Abstand vor Öffnungen mind. 490 mm, Abstand zwischen Schlitzen mind. zweifache Schlitzlänge bis 2,5 m; 1 mm wenn mit Mauernutfräse hergestellt, sonst 10 mm weniger
Bild: Gregor Häberle
03|10
Zulässige Größen vertikaler Schlitze
Bild: Gregor Häberle
04|10
Mehrfach angeordnete zulässige vertikale Schlitze; 1) Mindestabstand zu Öffnungen > 2-fache Schlitzbreite bzw. >240 mm; 2) Schlitzabstände untereinander > Schlitzbreite
Bild: Gregor Häberle
05|10
Kabelführung im Bodenschlitz bei einem Bestandsgebäude
Bild: Jan Philipp Madsen, Braunschweig
06|10
Durchdringungen in einer Mauerwerkswand
Bild: Gregor Häberle
07|10
Abschottung einer Durchdringung im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
08|10
Abschottung einer Durchdringung im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
09|10
Brandschutzmanschetten für Deckendurchdringungen im Holzmodulbau
Bild: Rockwool, Gladbeck
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Planung und Dokumentation
Im Vorfeld der Ausführung ist ein Elektroinstallationsplan auf
Grundlage des vorhandenen Grundrisses zu erstellen. Dieser muss die
Lage aller Anschlussstellen und Schaltstellen mit den normüblichen
grafischen Symbolen enthalten. Zugleich dient er dazu, die
Stückliste der zu beschaffenden Betriebsmittel zu erstellen. So
lassen sich die elektrotechnischen Installationen bei der
Tragwerks-, Brand-, Schall- und Ausbauplanung berücksichtigen und
spätere Eingriffe in bereits fertiggestellte Bauteile
reduzieren.
Für Wohnungen beschreibt DIN 18015-2: Elektrische
Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der
Mindestausstattung Art und Umfang einer empfohlenen
Mindestausstattung elektrischer Anlagen. Neben dem
Installationsplan sind Stromlaufpläne und Bestandsunterlagen für
Verteilungen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen erforderlich. Sie erleichtern
Wartung, Erweiterungen und spätere Umbauten der elektrischen
Anlage.
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Schlitze, Aussparungen und Durchführungen für elektrische Leitungenneu
Wandschlitz in der Mauerwerkswand eines Bestandsgebäudes
Bild: Jan Philipp Madsen, Braunschweig
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