Leitungsverlegung und Installationszonen
Bei der Verlegung von Leitungen muss darauf geachtet werden, dass sie vor mechanischen Beschädigungen, die Personen- und/oder Sachschäden nach sich ziehen könnten, geschützt sind. Dies betrifft vor allem Leitungen, die in Wänden oder Decken verlegt sind.
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Einzelheiten dazu sind in der DIN 18015-3 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel festgelegt. Sie ist im September 2016 als Ersatz für die Ausgabe aus dem Jahr 2007 neu erschienen und gilt für die Anordnung von unsichtbar verlegten Leitungen und Kabeln sowie von Auslässen, Schaltern und Steckdosen elektrischer Anlagen. Sie gilt nicht für sichtbar verlegte Aufputz-Installationen. Die Überarbeitung enthält unter anderem genauere Definitionen von Decken und Bodenplatten sowie erstmalig auch Installationszonen an den Außenseiten von Gebäuden.
Es gelten folgende Grundsätze
- Leitungen in Wänden nur senkrecht oder waagerecht verlegen
- eine feste Verlegung ist sicherer als eine bewegliche
- Leitungen außerhalb des Handbereichs von Personen sind sicherer
Übliche Verlegearten im Gebäude sind
- auf Putz
- in und unter Putz
- in Elektroinstallationsrohren
- in Elektroinstallationskanälen (Sockelleisten-, Brüstungs- oder Unterflur-Fußbodenkanäle)
- in baulichen Hohlräumen (Decken, Wände)
- auf Kabelpritschen oder -wannen
- direkt im Mauerwerk oder in Aussparungen im Beton als Art einer Unterputzverlegung
- direkt in den Beton (aber nicht in Rüttel- oder Stampfbeton, hier nur in Rohren)
Nicht gestattet ist die Verlegung
- auf Schornsteinwangen (hätte wegen der Erwärmung eine verringerte Lebensdauer der Isolierung zur Folge)
- in Schornsteinzügen
- in Lüftungskanälen
- innerhalb von Metallprofilen (Durchführungen durch Metallprofile sind mit entsprechendem Kantenschutz aber erlaubt)
Genügend Abstand ist zu halten von
- warmen Rohrleitungen
- Blitzschutzanlagen (ggf. Überspannungsableiter montieren)
- Fernmeldeleitungen (in Kanälen ggf. Trennstege vorsehen)
Bei Verlegung im Erdreich müssen Mantelleitungen (z. B. NYM) mit Schutzrohren oder geschlossenen Installationskanälen geschützt werden. Unmittelbar in die Erde dürfen nur Kabel verlegt werden.
Installationszonen einhalten
Für durch Putz verdeckte Leitungen sowie für Schalter und Steckdosen sind innerhalb von Gebäuden bestimmte Installationszonen vorgeschrieben. Unter Einbeziehung der Regelung, dass Leitungen nur senkrecht oder waagerecht zu verlegen sind, wird so gewährleistet, dass der ungefähre Verlauf der (nicht sichtbaren) Leitungen nachzuvollziehen ist. Damit verringert sich die Gefahr, dass bei späteren Montagearbeiten von Fremdgewerken (Gas, Wasser, Heizung), z. B. beim Bohren von Dübellöchern oder Einschlagen von Nägeln etc. die Leitungen beschädigt werden.
Nach DIN 18015-3:2016-09 gelten folgende Vorzugsmaße bei der Verlegung von Leitungen innerhalb von Gebäuden:
Waagerechte Installationszonen bei horizontaler Verlegung
- ZW-u: Untere waagerechte Installationszone im Bereich 15 bis 45 cm über dem Fußboden
- ZW-m: Mittlere waagerechte Installationszone im Bereich von 100 bis 130 cm über dem Fußboden
- ZW-o: Obere waagerechte Installationszone im Bereich 15 bis 45 cm unter der Deckenbekleidung
Senkrechte Installationszonen bei vertikaler Verlegung
- ZS-t: Senkrechte Installationszonen an Türen im Bereich 10 bis 30 cm
- ZS-f: Senkrechte Installationszonen an Fenstern im Bereich 10 bis 30 cm
- ZS-e: Senkrechte Installationszonen an Wandecken im Bereich 10 bis 30 cm
Leitungsführung auf der Decke
- ZD-r : Installationszone im Raum mit einer Breite von max. 30 cm bei einem Wandabstand von mind. 20 cm
- ZD-t: Installationszone im Türdurchgang mit einer Breite von max. 30 cm bei einem Wandabstand von mind. 15cm
Vorzugshöhen für Schalter und Steckdosen
- im mittleren Bereich: 105 cm über der fertigen Fußbodenfläche (in Küchen und Hausarbeitsräumen sind Abweichungen möglich)
- im unteren Bereich: 30 cm über der fertigen Fußbodenfläche
Für Steckdosen, Schalter oder Installationsdosen, die außerhalb der Installationszonen liegen, gilt, dass sie mit einer senkrechten Stichleitung aus der am nächsten gelegenen horizontalen Installationszone versorgt werden müssen.
Installationszonen an den Außenseiten von Außenwänden
Um Bauschäden durch Elektroinstallationen zu vermeiden, definiert die überarbeitete Norm erstmals Installationszonen an den Außenseiten von Außenwänden. Folgende Installationszonen wurden festgelegt:
Waagerechte Installationszonen außen
- AZW-o: Äußere waagerechte Installationszone oben im Bereich 20 bis 40 cm unter der Innendecke
- AZW-u: Äußere waagerechte Installationszone unten im Bereich 20 bis 40 cm über dem Fußboden
Senkrechte Installationszonen außen
- AZS-t: Äußere senkrechte Installationszone an Türen im Bereich 10 bis 30 cm neben
- Rohbaukanten
- AZS-f: Äußere senkrechte Installationszone an Fenstern im Bereich 10 bis 30 cm neben Rohbaukanten
- AZS-w: Äußere senkrechte Installationszone an Wandkanten im Bereich 50 bis 70 cm neben Rohbaukanten
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