Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern

Für private Wohnräume gesetzlich vorgeschrieben

Etwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, circa 6.000 werden dabei verletzt. Gefährlicher noch als das Feuer selbst ist der Rauch  viele Brandopfer ersticken im Schlaf, denn schon einige Atemzüge der giftigen Gase können tödlich sein. Rauchwarnmelder (oft auch nur Rauchmelder genannt) können Leben retten, denn sie schlagen bei Rauchentwicklung Alarm und reißen die Bewohner mit schrillem Signalton aus dem Schlaf.

Rauchmelder können Leben retten, denn sie schlagen bei Rauchentwicklung Alarm und reißen die Bewohner mit schrillem Signalton aus dem Schlaf.
Funk-Rauchwarnmelder
Für die Installation sind in der Regel die Eigentümer verantwortlich, die Wartung liegt entweder ebenfalls bei ihnen oder ist Aufgabe der Bewohner bzw. Mieter.

Aufgrund der Forderung von Brandschutz- und Sicherheitsexperten nach einer gesetzlichen Regelung gibt es inzwischen bundesweit Einbaupflichten für Rauchmelder in privaten Wohnräumen. Diese gelten für vermieteten ebenso wie für selbstgenutzten Wohnraum, für Neubauten ebenso wie für Bestandsbauten. In allen Bundesländern ist festgelegt, dass der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation zuständig ist.

Nach DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung sind Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Dabei müssen die Geräte gemäß DIN 14604 Rauchwarnmelder zertifiziert sein. Erhöhten Anforderungen entsprechen Rauchwarnmelder, die mit einem „Q“ zertifiziert sind: VdS Schadenverhütung und Kriwan-Testzentrum bescheinigen diesen Geräten eine erhöhte Stabilität, eine zehnjährige Lebensdauer sowie eine geringe Rate von Fehlalarmen.

Detaillierte Informationen zur Gesetzgebung der einzelnen Länder, zur Installation und Wartung finden Sie auf der Seite www.rauchmelder-lebensretter.de (siehe Surftipps).

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