Laminatböden gehören trotz ihrer Holzdekore nicht zu den
Holzböden, sondern bilden eine eigene Bodenbelagsgruppe. Sie
bestehen wie Fertigparkett aus Nut- und Feder-Elementen, die
schwimmend verlegt werden und sind grundsätzlich dreischichtig
aufgebaut:
- Die Deckschicht (Overlay) mit dem Dekor besteht aus einer oder
mehreren Lagen eines faserhaltigen Materials (in der Regel Papier),
die mit einem wärmehärtbaren Kunstharz (in der Regel Melamin)
verpresst werden.
- Die Trägerplatte besteht aus einem Holzwerkstoff, z.B.
Spanplatte, mitteldichte oder hochdichte Faserplatten
(MDF/HDF).
- Die Gegenzugschicht dient wie beim Fertigparkett der
zusätzlichen Stabilisierung. Sie kann auch aus einem Furnier oder
einer weiteren harzverpressten Schicht bestehen.
In der DIN EN 13329 Laminatböden sind die Kriterien und die
Prüfverfahren an diese Belagsart aufgelistet. Bei Laminatböden gibt
es erhebliche Qualitätsunterschiede, die auch vom Fachmann nur sehr
schwer zu erkennen sind. Viele Hersteller machen nur Angaben über
die Beständigkeit gegen Abrieb, der in einem genormten Verfahren
(Traber-Test) mittels eines Reibrades festgestellt und
klassifiziert wird. Es wird die Anzahl der Umdrehungen gemessen,
die erforderlich sind, bis ein Durchrieb des Dekors festzustellen
ist, z.B. 7000 Umdrehungen. Diese Beständigkeit gegen
Abriebbeanspruchung ist jedoch nur eines von wichtigen Kriterien
wie:
- Widerstandsfähig gegen Zigarettenglut
- Beständigkeit gegen Druck und Stoßbeanspruchung
- Fleckenunempfindlichkeit
- Stuhlrolleneignung
- Lichtechtheit
- Maßhaltigkeit
- Dickenquellung bei Feuchtigkeit
Auch wenn es inzwischen Laminatböden mit dem „Blauen Engel“ gibt,
sind Laminate nicht unbedingt umweltfreundliche Produkte.
Dafür gibt es mehrere Gründe: Die Herstellung von
Laminat
ist mit mehr Energieaufwand und Luftschadstoffemissionen verbunden
als die Herstellung von Parkett. Die Entsorgung ist problematisch
und oftmals nur als Sondermüll möglich. Umweltschützer bemängeln
insbesondere den Kunstharzanteil, der bei Laminat viermal so hoch
ist wie bei Parkett. Die Kunstharze, die bei der Herstellung der
Faserplatten sowie zum Verkleben der Schichten eingesetzt werden,
können gesundheitsschädliches Formaldehyd enthalten. Wie für andere
Holzwerkstoffe für den Innenausbau gilt auch hier die
höchstzulässige Formaldehydabgabe von 0,1 mg/kg, gekennzeichnet
durch
„E1“.