Stufenmarkierung für elastische Bodenbeläge
Fest integrierte Treppenkanten
In öffentlichen Gebäuden müssen laut DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen alle Elemente einer Treppe auch für sehbehinderte Personen deutlich erkennbar sein. Das bedeutet, dass in Treppenhäusern zumindest die Antritt- und die Austrittstufe mit einer Markierung versehen werden müssen. Bei Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden sowie bei bis zu drei Einzelstufen müssen alle Treppenkanten Markierungen aufweisen. Für diesen Zweck bietet der Hersteller Nora by Interface mit der Treppenkante T 5055 eine normkonforme Lösung an, die nicht nachträglich aufgebracht, sondern fest in den Bodenbelag integriert wird.
Gallerie
In ihren Abmessungen erfüllt die Treppenkante mit 43 mm entlang
der Tritt- und 19 mm entlang der Setzstufe passgenau die
Anforderungen der Norm. Nach Angaben des Herstellers ist sie für
die Verlegung auf sämtlichen Treppenarten geeignet und durch ihr
robustes Material schlag- und stoßfest sowie rutschsicher.
Befestigt wird die Kante mithilfe einer Einschublippe, die einen
nahezu bündigen Übergang zwischen Treppenkante und Belag schafft.
Für Bodenbelagsstärken von 2,0 bis 2,7 mm sowie für Stärken von 3,5
bis 4,0 mm ist jeweils eine Ausführung erhältlich. Das Sortiment
umfasst insgesamt sechs Farben in verschiedenen
Helligkeitsabstufungen. So lassen sich die geforderten
Leuchtdichtekontraste zwischen Treppenbelag und Stufenmarkierung
realisieren.
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