Rampen

Eine Rampe ist eine Anlage zur stufenlosen Überwindung von Höhenunterschieden. Ihre Neigung sollte 3,5° bzw. 6% nicht überschreiten, um für alle eine gute Nutzbarkeit zu gewährleisten. Im öffentlichen Bereich sind sie gemäß DIN 18040 Barrierefreies Bauen ohnehin mit maximal 6% und ohne Quergefälle auszuführen. Daraus ergeben sich beträchtliche Rampenlängen: Für eine zu überwindende Stufenhöhe von 36 cm beispielsweise ergibt sich eine Rampenlänge von 6,00 m. Ab dieser Länge ist nach DIN 18040 ein Zwischenpodest vorzusehen, am Anfang und Ende sind außerdem horizontale Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm anzuordnen.

Die Architekten des als Doppelhelix geplanten EMBL-Gebäudes waen Bernhardt + Partner Architekten aus Darmstadt.
Spindelrampe mit Ganzglasgeländer im Einrichtungshaus Segmüller in Pulheim bei Köln.
Die Rampenkonstruktion ermöglicht einen Blick auf so gut wie alle Abteilungen im Pulheimer Einrichungshaus.

Im privaten Bereich können Rampen auch steiler ausgeführt sein, ebenso darf die Rampenbreite schmaler sein. Kräftige Selbstfahrer etwa können Steigungen von 6% bis 10% überwinden, wird der Rollstuhl geschoben sind 12% bis maximal 20% möglich.

Fachwissen zum Thema

Absturzsichernde Verglasungen sind in DIN 18008-4 Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen geregelt, hier als Beispiel das Glasgeländer einer Stahltreppe im Firmengebäude DSV in Krefeld.

Absturzsichernde Verglasungen sind in DIN 18008-4 Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen geregelt, hier als Beispiel das Glasgeländer einer Stahltreppe im Firmengebäude DSV in Krefeld.

Treppenelemente

Glasgeländer

Steigungsverhältnis

Planungsgrundlagen

Steigungsverhältnis

Der Eingang ins Ägyptische Museum in München führt über eine breite Treppenrampe

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Treppenformen

Treppenrampen

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