Bodentreppen

Klapp-, Einschub-, Speicher-, Dachboden- oder Bodentreppen sind auszieh- oder ausklappbare Treppen zur Erschließung von nicht bewohnten, nur gelegentlich genutzten Dachböden oder Speichern. Laut Musterbauordnung (MBO) ist ihr Einbau als notwendige Treppe zu Wohn- oder Arbeitsräumen unzulässig, erlaubt sind sie nur in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2. Die Anforderungen an sie sind in der DIN EN 14975 Bodentreppen festgelegt. Gemäß dieser Norm sind Bodentreppen dafür ausgelegt, an ihrem oberen Ende dauerhaft befestigt zu werden. Sie sind mit ausschiebbaren oder ausklappbaren Teilen ausgestattet, die das Absenken und Ausfahren der Treppe zu oder von einer unteren Ebene für den Zugang zu einem Boden oder einer ähnlichen Stelle auf einer höheren Ebene zu ermöglichen.

Gallerie

In der Regel bestehen Bodentreppen aus dem Lukenkasten, dem Lukendeckel und der Leiter, besitzen meistens einen festen Handlauf und sind als Einbausätze in verschiedenen Ausführungen erhältlich: als ein- oder mehrteilige Einschubtreppe, zusammenklappbare Falttreppe und Scherentreppe. Gebräuchliche Abmessungen sind Breiten von 60 bis 70 cm und Längen zwischen 100 bis 140 cm. Ein umlaufendes Lukengeländer in der Dachöffnung ist zu empfehlen. Der ausklappbare Lukendeckel ist insbesondere bei nicht isolierten Dächern zwingend wärmegedämmt auszuführen und außerdem gegen Zugluft abzudichten. Bodentreppen werden entweder manuell mittels einer Zugstange ausgezogen oder mithilfe eines elektrischen Antriebs ausgefahren.

Heute werden anstelle der Bodentreppe häufig die etwas besser begehbaren Leitertreppen, Steil- oder Sambatreppen eingebaut. Aber auch für sie gilt, dass sie nicht als Zugang zu Wohnräumen erlaubt sind.

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