Fenster als architektonisches Element
Begriffsbestimmung
Ein Fenster besteht aus mehreren Elementen, die sich zu einer Einheit fügen. Diese Elemente sind normalerweise ein in einer Laibung befestigter Blendrahmen mit einem beweglicher Flügelrahmen und einer Glasfüllung sowie größenabhängig mit Pfosten, Riegeln und Sprossen. Beschläge dienen der Verbindung dieser Elemente und deren Bedienung, z. B. beim Öffnen, Arretieren und Schließen.
Gallerie
Fenster werden üblicherweise in fünf Kategorien eingeteilt, und
zwar:
- Fenster, die sich oberhalb einer Brüstung befinden
- Fensterbänder, die in enger waagerechter oder senkrechter Reihung additiv angeordnet sind und nahezu wie ein einziges Element wirken
- Fenstertüren, d.h. Mischformen aus Fenster und Tür, deren Unterkante auf dem Bodenniveau des Innenraums liegt
- Fensterelemente als Teil großflächiger Verglasungen und Fassadensysteme
- Sonderformen wie z. B. Oberlichter, Lichtschlitze, Lichtkuppeln
Technische Regelwerke und Produktnormen definieren die jeweils
erforderlichen Eigenschaften bzw. Qualitätsstandards. Fenster
werden sowohl als Einzelanfertigungen in Handwerksbetrieben als
auch industriell in Serienproduktion hergestellt.
Als aufeinander abgestimmte und vorgefertigte Bauteile werden
Fenster meist als Set auf die Baustelle transportiert und montiert.
Als bewegliches bzw. trennbares Element einer Außenwandkonstruktion
können Fenster während des Lebenszyklus eines Gebäudes
kontinuierlich gewartet, repariert, ergänzt aber auch ausgewechselt
oder gar durch komplett andere Elemente ersetzt werden, z. B. bei
Sanierungen, Nutzungswechseln oder gestiegenen Anforderungen an
Energieeffizienz.
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