Brandschutzgerechte Verlegung von Kabeln und Leitungen

Brandübertrag über die Elektroinstallation verhindern

Brandschutz betrifft auch Kabel und Leitungen. Da diese vernetzt durchs ganze Gebäude verlaufen, bergen sie im Fall eines Feuers das Risiko eines Brandübertrags von Raum zu Raum. Daher ist die brandschutzgerechte Verlegung von Kabeln und Leitungen zwingend einzuhalten. 

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Baustoffklasse und Abschottung

Grundsätzlich gilt: Je nach Nutzung und Bauart des Gebäudes sind nur Kabel und Leitungen zulässig, die den passenden Baustoff- bzw. Euroklassen und damit Brandschutzklassen entsprechen. Besonders kritisch sind Durchführungen durch Wände, Decken oder Böden zu anderen Nutzungseinheiten. Diese müssen nach der Kabelverlegung mit nichtbrennbarem Material verschlossen, also abgeschottet, werden – etwa mit Mörtel, Dämmschichtbildnern oder Mineralfasern. Solche Brandabschottungen, auch Kabelschotts genannt, dürfen nur mit amtlich zugelassenen Systemen ausgeführt werden. Zudem gilt bei Kabel- und Leitungsdurchführungen die sogenannte Sechzig-Prozent-Belegungsregel: Der verbleibende Zwischenraum muss mit Brandschutzmaterial vollständig ausgefüllt werden.

Brandschutzmaterial: Dämmschichtbildner, Mörtel und Mineralfaser

Bei Hitze schäumen Dämmschichtbildner auf und verschließen die Zwischenräume zwischen den Leitungen. Sie verhindern so den Feuer- und Rauchübertritt. Bohrungen in Beton oder Mauerwerk lassen sich alternativ mit speziellen Stopfrahmen sowie Pack- und Füllstücken brandsicher abdichten.

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Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Leitungen in Elektroinstallationskanälen oder -rohren aus Edelstahl, Kupfer oder Guss zu verlegen. Häufig werden diese zusätzlich mit einem Brandschutzschlauch von rund 1500 mm Länge ummantelt. Brandschutzschläuche bestehen aus hitzebeständigen, nichtbrennbaren Materialien, wie zum Beispiel Kautschuk, Glas-, Keramik- oder Mineralfasern.

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Mechanische Sicherheit

Bei senkrechter Leitungsverlegung ist zusätzlich auf die mechanische Sicherheit im Brandfall zu achten. In Abständen von maximal 3,5 Metern müssen Leitungsschleifen oder Kästen aus nichtbrennbarem Material über den Befestigungsschellen angebracht werden. Sie wirken als Zugentlastung, damit die Leitungen im Brandfall auch dann halten und nicht abreißen, wenn die Hitze den Kunststoff der Halterungen erweichen und diese versagen lassen könnte.

Sicherheitsrelevante Stromkreise

Kabel und Leitungen, die sicherheitsrelevante Stromkreise versorgen, dürfen nicht überall verlegt werden. Ausgeschlossen sind:

  • Bereiche mit erhöhter Brandgefahr, sofern der Stromkreis nicht feuersicher ausgeführt ist
  • explosionsgefährdete Bereiche 
  • Aufzugsschächte und Öffnungen für den Rauchabzug– außer, sie dienen einem Feuerwehraufzug

Brandschutzgerechte Kabelkanäle

Für die Verlegung in brandschutzgerechten Kabelkanälen unterscheidet die DIN 4102-11:1985-12 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 11: Brandverhalten von Bauteilen; Installationskanäle zwei Ausführungen:

  • I-Kanäle (intern) verhindern, dass sich Feuer und Rauch aus dem Kanalinneren ausbreiten.
  • E-Kanäle (extern) schützen die darin liegenden Leitungen vor Brandeinwirkung von außen.

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Fazit

  • Kabel und Leitungen müssen für die Gebäudenutzung und Gebäudeart geeignet sein.
  • Kabel und Leitungen in Durchbrüchen zu anderen Nutzungseinheiten erfordern zugelassene Schottsysteme.
  • Senkrechte Leitungsverlegungen brauchen Leitungsschleifen oder nichtbrennbare Kästen über den Befestigungsschellen der Leitungen.
  • Sicherheitsstromkreise dürfen nur in zulässigen Bereichen geführt werden. 


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