Bestuhlungen in Publikumsflächen
Absorptionseigenschaften von Stühlen und Bänken mit oder ohne Polsterung
In Publikumsflächen werden als Reihenabstand etwa 0,90 Meter und als Stuhlbreite etwa 0,60 Meter angenommen. Der Schallabsorptionsgrad ist bei gepolsterten Stühlen höher als bei reinen Holzstühlen oder Bänken, und auch die Menge der Zuschauer bzw. Zuhörer im Raum ist für dessen Akustik entscheidend. Eine unbesetzte Kirche wirkt oft hallig, sodass die Sprachverständlichkeit erschwert ist. Ein voll besetzter Saal hingegen kann eine zu kurze Nachhallzeit aufweisen. Erstrebenswert ist ein akustischer Mittelweg zwischen besetztem und unbesetztem Zustand.
Gallerie
Bei Polstergestühl handelt es sich um eine stoffbezogene Polsterung aus schallabsorbierendem Material (z.B. offenporigem Schaumkunststoff), die sich im Wesentlichen auf die von der sitzenden Person abgedeckte Fläche (Sitz etwa 80 mm dick, Rückenlehne etwa 45 mm dick, offene Armlehnen) beschränkt. In Räumen für Musikdarbietungen ist diese Beschränkung deshalb erstrebenswert, weil sie sicherstellt, dass sich die Absorptionseigenschaften und damit auch die Nachhallzeit im besetzten und unbesetzten Zustand weitgehend gleichen. Das ist wichtig für die Probenarbeit der Musiker, damit diese sich auf die zu erwartenden akustischen Eigenschaften bei einem vollbesetzten Saal einstellen können.
In Kirchen und anderen Sälen, die unter Denkmalschutz stehen,
sodass bauliche Veränderungen und akustische Maßnahmen an Boden,
Wand oder Decke nicht möglich sind, können Sitzpolster einen
Ausgleich schaffen. Sie bewirken eine Kompression der
frequenzabhängigen Nachhallzeit und gleichen die akustische Wirkung
eines besetzten oder unbesetzten Raums aus. Ist ein größerer
Nachhall – beispielsweise bei Konzerten – gewünscht, lassen
sie sich auch temporär entfernen. Als Bezugsstoffe für solche
Polster gibt es sehr strapazierfähige, pflegeleichte und schwer
entflammbare Textilien in diversen Farben, die schallabsorbierend
wirken.