Arten keramischer Fliesen und Platten

Das Wort Keramik leitet sich von dem altgriechischen keramos ab und bedeutet so viel wie „gebrannter Ton“ oder „gebrannte Erde“. Im Baubereich unterscheidet man grundsätzlich zwischen Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug sowie Cotto, Zementfliesen und neuerdings der sogenannten Porzellankeramik. Beim Feinsteinzeug hinzugekommen sind in den letzten Jahren zudem extrem große (bis 3,20 x 1,60 m) und dünne (meist 6 mm) Platten, die in mancher Hinsicht eine Sonderform darstellen.

Gallerie

Die europäische Norm ist die DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten – Definitionen, Klassifizierung, Eigenschaften, Konformitätsbewertung und Kennzeichnung. Sie klassifiziert zudem glasierte, unglasierte und engobierte (Engobe = durchlässige oder undurchlässige Beschichtung auf Tonbasis mit mattiertem Aussehen) Fliesen und Platten. Diese sind entweder durchgefärbt oder nicht durchgefärbt. Als Rohstoffe werden hauptsächlich Tone, Kaolin, Porzellanerden, Quarz, Feldspat und weitere Mineralien wie beispielsweise Glimmer sowie bei glasierten Fliesen zusätzlich glasbildende Mineralien (z.B. SiO2) für die Glasuren verwendet.

Herstellungsverfahren
Folgende Herstellungsverfahren sind üblich: Einbrand (Glasur wird vor dem Brennen aufgetragen), Zweibrand (Glasurauftrag erfolgt nach dem ersten Brand), stranggezogene Platten, trockengepresste sowie gegossene Fliesen und Platten. Nach diesen Herstellungsverfahren sowie insbesondere der daraus resultierenden unterschiedlichen Wasseraufnahme ordnet die Norm keramische Fliesen und Platten wie in der folgenden Tabelle aufgeführt.


Laut Norm umfasst der Begriff „keramische Fliesen und Platten“ auch Mosaike, Industriefliesen sowie Platten und Bauelemente für Schwimmbecken und die entsprechenden Zubehörteile. Ausgenommen sind jedoch Form- und Kleinteile.

Weitere Kriterien für die Gebrauchseigenschaften von Fliesen sind ihre Biegebruchwerte, ihre Abriebfestigkeit und ihre Beständigkeit gegenüber Chemikalien sowie schließlich ihre Abmessungstoleranzen.


Je nach ihrer Bruchlast werden Fliesen in Belastungsgruppen eingeteilt. Während etwa im Wohnungsbau generell eine Bruchlast von unter 1.500 Newton ausreicht (Belastungsgruppe 1), erfordern andere Einsatzbereiche höhere Bruchlasten.

Verschleiß und Abrieb
Die Abriebfestigkeit von Fliesen wird nach verschiedenen ISO-Normen geprüft. Die beiden wichtigsten sind die DIN EN ISO 10545-7 Keramische Fliesen und Platten – Teil 7: Bestimmung des Widerstandes gegen Oberflächenverschleiß - Glasierte Fliesen und Platten sowie die DIN EN ISO 10545-6 Keramische Fliesen und Platten – Teil 6: Bestimmung des Widerstands gegen Tiefenverschleiß für unglasierte Fliesen und Platten. Bei der Prüfung des Oberflächenverschleißes/Abrieb glasierter Fliesen wird unter Zugabe von Wasser und definiertem Schmelzkorn sowie Stahlkugeln künstlicher Abrieb erzeugt. Als Ergebnis erhält man einen Wert, der angibt, bei welcher Anzahl der Umdrehungen sich eine sichtbare Veränderung ergibt. Diese Werte werden dann für die Klassifizierung benutzt. Bei der Prüfung des Tiefenverschleißes unglasierter Fliesen wird mit Schmelzkorund und einer speziellen Schleifscheibe der „anfallende Abrieb“ gemessen. Hier gilt: Je geringer der Wert, desto verschleißresistenter ist die Keramik.


Chemische Resistenz
Sie wird nach DIN EN ISO 10545-13 Keramische Fliesen und Platten – Teil 13: Bestimmung der chemischen Beständigkeit geprüft. Steingutfliesen und glasierte Steinzeugfliesen sind gegen Haushaltschemikalien und Badewasser-Zusätze (außer gegen flusssäurehaltige Reinigungsmittel und deren Verbindungen) beständig (min. Klasse GB gemäß DIN EN ISO 10545-13); gegen Säuren und Laugen nur dann, wenn entsprechend der technischen Merkblätter besonders ausgewiesen. Unglasierte Feinsteinzeugfliesen sind außer gegen Flusssäure und deren Verbindungen chemisch beständig. Geringfügige Farbabweichungen gelten noch nicht als chemischer Angriff.

Maßgenauigkeit
Die erlaubten Abmessungstoleranzen sind in der DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten – Definitionen, Klassifizierung, Eigenschaften, Konformitätsbewertung und Kennzeichnung geregelt; hierfür gilt die Prüfnorm DIN EN ISO 10545-2 Keramische Fliesen und Platten – Teil 2: Bestimmung der Maße und der Oberflächenbeschaffenheit. Sie untersucht die Länge, Breite, Dicke, Kantenabweichung, Rechtwinkligkeit und Ebenflächigkeit der Fliesen und Platten. Es wird jeweils die Abweichung vom Herstellmaß bzw. die Abweichung von der durchschnittlichen Seitenlänge (10 Proben) gemessen. Führende Fliesenhersteller schaffen bei ihren Produkten heute schon maximale Abweichungen bei den Abmessungen (bis auf Stärke) von nicht mehr als ± 0,2 %.


Unterscheidung nach Korngröße
Und schließlich lassen sich keramische Fiesen und Platten noch nach der Korngröße ihrer Gefügebestandteile in Fein- und Grobkeramik unterteilen. Da es keine gesetzlich oder in Normen definierte Unterscheidung zwischen den Begriffen Fliese und Platte gibt, werden beide Bezeichnungen verwendet: „Fliese“ meist für kleinere und normalstarke Keramiken, „Platte“ eher für besonders große oder überstarke.

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