Beurteilungspegel für Geräusche von Sportanlagen
Publikation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Die schalltechnische Bewertung von Sportanlagen ist immer wieder Gegenstand bauphysikalischer Untersuchungen, aber auch Inhalt von Bebauungsplänen. Zunehmend wird sie Streitthema vor Gericht, wenn es um die vermeintliche Lärmstörung der Menschen im Wohnumfeld geht. Um die fachlich korrekte und rechtssichere Einordnung einer Sportanlage zu ermöglichen, hat das Bayerische Landesamt für Umwelt die Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen herausgegeben.
Gallerie
Zunächst muss die rechtliche Einordnung der Sportanlage erfolgen: Handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage (in der Broschüre am Beispiel einer Anlage für Motorsport) oder um eine nicht genehmigungsbedürftige Sport- und Freizeitanlage. Während z.B. eine Motorsportanlage grundsätzlich nach TA Lärm beurteilt wird, erfolgt dies bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BlmSchV (Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).
Sowohl die TA Lärm wie auch die BImSchV definieren den Beurteilungspegel Lr als Kriterium für die Bewertung der Schallimmissionen einer Sportanlage. Die Ermittlung des Pegels erfolgt bei den maßgeblichen Anleitungen bzw. Verordnungen grundsätzlich ähnlich, aber mit Unterschieden im Detail. So kennt z.B. nur der Beurteilungspegel nach TA Lärm einen meteorologischen Korrekturwert, die zu betrachtenden Tageszeiträume unterscheiden sich marginal in den zu verwendenden Tabellen.
Um aber – gerade im Streitfall – eine fachgerechte (und damit mängelfreie) Berechnung nachweisen zu können, ist es notwendig, die Anlage richtig einzuordnen und die passende Berechnungsformel samt der Tabellenwerte zu nutzen. Die Kurzanleitung des Bayerischen Landesamts für Umwelt bietet dazu auf neun Seiten eine wichtige Hilfestellung. Auf der unten genannten Webseite (siehe Surftipps) steht die Pdf-Datei zum kostenlosen Download zur Verfügung.