Wärmebrückenbilanzierung nach DIN 4108 Beiblatt 2
Gleichwertigkeitsnachweis auf Grundlage von Bildvorlagen
Mit der 2019 veröffentlichten Neufassung der DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden; Beiblatt 2: Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele hat sich für Planerinnen und Planer eine weitere Möglichkeit der Nachweisführung ergeben. Neben dem pauschalen Ansatz, Wärmebrücken ohne Nachweis über einen Zuschlag von ∆WB 0,10 W/(m²K) auf die gesamte Hüllfläche zu berücksichtigen, oder einen detaillierten Nachweis mittels Simulationen zu erstellen, besteht nun die Möglichkeit, relativ effizient einen Gleichwertigkeitsnachweis zu führen.
Gallerie
Dies kann als bildlicher Gleichwertigkeitsnachweis auf der Grundlage der Bildvorlagen aus der Norm erfolgen. Das Beiblatt hat dazu die neuen Kategorien A und B für Wärmebrücken eingeführt. Mit diesen Kategorien werden zwei unterschiedliche Qualitäten beschrieben. Kategorie B ist als die Höherwertige einzustufen.
Der Nachweis kann durch die Übernahme der bildlich dargestellten Vorgaben erfolgen. Sollte es innerhalb der Planung trotzdem Abweichungen geben, kann der Nachweis durch die Gegenüberstellung der geplanten bzw. vorgegebenen Wärmedurchlasswiderstände R der jeweiligen Schicht erbracht werden. Ist ein vollständiger Nachweis auf Grundlage der Kategorie B möglich, kann als Wärmebrückenzuschlag ∆WB 0,03 W/(m²K) eingesetzt werden.
Weichen einzelne Wärmebrücken davon ab, muss eine Berechnung der
abweichenden Wärmebrücken erfolgen, die dann dem 0,03-Zuschlag
hinzuzuzählen sind. Wird im Nachweisverfahren der Gleichwertigkeit
nur die Kategorie A bestätigt, beträgt der Wärmebrückenzuschlag
∆WB 0,05 W/(m²K). Kann keine bildlicher
Übereinstimmung hergestellt werden, muss der Nachweis rechnerisch
erbracht werden.