Wärmebrückenbilanzierung nach DIN 4108 Beiblatt 2

Gleichwertigkeitsnachweis auf Grundlage von Bildvorlagen

Mit der 2019 veröffentlichten Neufassung der DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden; Beiblatt 2: Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele hat sich für Planerinnen und Planer eine weitere Möglichkeit der Nachweisführung ergeben. Neben dem pauschalen Ansatz, Wärmebrücken ohne Nachweis über einen Zuschlag von WB 0,10 W/(m²K) auf die gesamte Hüllfläche zu berücksichtigen, oder einen detaillierten Nachweis mittels Simulationen zu erstellen, besteht nun die Möglichkeit, relativ effizient einen Gleichwertigkeitsnachweis zu führen.

Dies kann als bildlicher Gleichwertigkeitsnachweis auf der Grundlage der Bildvorlagen aus der Norm erfolgen. Das Beiblatt hat dazu die neuen Kategorien A und B für Wärmebrücken eingeführt. Mit diesen Kategorien werden zwei unterschiedliche Qualitäten beschrieben. Kategorie B ist als die Höherwertige einzustufen.

Der Nachweis kann durch die Übernahme der bildlich dargestellten Vorgaben erfolgen. Sollte es innerhalb der Planung trotzdem Abweichungen geben, kann der Nachweis durch die Gegenüberstellung der geplanten bzw. vorgegebenen Wärmedurchlasswiderstände R der jeweiligen Schicht erbracht werden. Ist ein vollständiger Nachweis auf Grundlage der Kategorie B möglich, kann als Wärmebrückenzuschlag WB 0,03 W/(m²K) eingesetzt werden.

Weichen einzelne Wärmebrücken davon ab, muss eine Berechnung der abweichenden Wärmebrücken erfolgen, die dann dem 0,03-Zuschlag hinzuzuzählen sind. Wird im Nachweisverfahren der Gleichwertigkeit nur die Kategorie A bestätigt, beträgt der Wärmebrückenzuschlag WB 0,05 W/(m²K). Kann keine bildlicher Übereinstimmung hergestellt werden, muss der Nachweis rechnerisch erbracht werden.

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