Wärmebrücken: Planungshinweise
Grundsätzliches und Ausführung nach Norm
Auf Grundlage der DIN 4108 Beiblatt 2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele können bereits rechnerisch bewertete Wärmebrückendetails in die Planung übernommen werden. Planerinnen und Planern werden mit dem Beiblatt 2 – im Juni 2019 aktualisiert und deutlich erweitert – insgesamt 399 Ausführungsbeispiele (z.B. Bodenplatte, Deckenplatte, Fensteranschlüsse, Rollladenkästen, Dachanschlüsse, Innenbauteile, Tiefgaragenanschlüsse) zur Verfügung gestellt. Sie sind auf 27 Anschlussgruppen verteilt, deren Gliederung sich hauptsächlich nach der Außenwandkonstruktion richtet.
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Das energetische Niveau von Wärmebrücken ist hier differenziert in die Kategorien A und B, wobei die Kategorie B höherwertig ist. Die Kategorisierung ist gespiegelt in DIN V 18599-2: Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen. Das heißt, bei einem durchgängig gemäß Planungsbeispielen der Kategorie B realisierten Gebäude darf der pauschale Wärmebrückenzuschlag von UWB = 0,05 W/m2K (Kat. A) auf UWB = 0,03 W/m2K (Kat. B) reduziert werden.
Durchgehende Dämmebene, thermische Trennung
Grundsätzlich lässt sich der Einfluss von Wärmebrücken in der energetischen Bilanzierung durch die Ausführung einer durchgehenden außenseitigen Dämmebene sinnvoll reduzieren. Bauteile wie Balkonplatten, Attiken oder die Dämmebene durchstoßende Konsolen müssen thermisch getrennt oder allseitig gedämmt werden. Durchdringen diese Bauteile die Dämmebene des Gebäudes, dürfen sie keine direkte Verbindung des warmen Innenraums zum kalten Außenraum ermöglichen.
Auf diese Besonderheit nimmt die DIN 4108-2 direkt Bezug. Ohne zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen ist die Ausführung von thermisch nicht getrennten Bauteilen unzulässig! Zur Umsetzung der thermischen Trennung bietet die Industrie unterschiedliche Einbauteile, wie Kimmsteine für das Mauerwerk oder Isolationskörbe für auskragende Betonplatten, Holzkonstruktionen oder auch Stahlkonstruktionen an.
Nach Beiblatt 2 können bei der energetischen Betrachtung einige
Details vernachlässigt werden, sofern der Mindestwärmeschutz
erfüllt ist. Das sind beispielsweise Durchdringungen von Dämmungen
oder monolithischen Außenwänden durch Holzsparren oder Pfetten,
kleinflächige Querschnittsveränderungen durch Steckdosen oder
Leitungsschlitze, außerdem Lüftungsrohre, die die wärmeübertragende
Umfassungsfläche durchstoßen oder auch einzelne Türanschlüsse in
der Hüllfläche von Wohngebäuden wie bei Haustüren, Kellertüren oder
Türen zu unbeheizten Dachräumen.