Luftdichtheit: Planungsgrundlagen und Normen
Reduzierung von Wärmeverlusten
Mit der Einführung der DIN 4108-7: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 7 Luftdichtheit von Gebäuden (Ausgabe: 2009-01) wurde erstmals die Erstellung eines Konzeptes zur luftdichten Gebäudehülle im Rahmen der Ausführungsplanung verpflichtend. Dies geschah im direkten Zusammenhang zur damals geltenden Energieeinsparverordnung und zur DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2 Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, die ebenfalls Anforderungen an die Luftdichtheit von Außenbauteilen definieren.
Gallerie
In der Energieeinsparverordnung ist der §6 Dichtheit und Mindestluftwechsel maßgebend. Hier werden die Vorgaben zu einer luftdichten wärmeübertragende Hüllfläche und des Mindestluftwechsels gestellt. Mit dieser Anforderung an die Planung und Ausführung wird das Ziel verfolgt, ungewollte Verluste an Wärmeenergie durch Leckagen auszuschließen.
Bei einem Luftdichtheitskonzept stehen besonders die Anschlüsse und Übergänge verschiedener Bauteile im Mittelpunkt der Planung. Zugleich müssen sämtliche am Bau beteiligten Gewerke und Planer an diesem Abstimmungsprozess und in der Ausführung teilnehmen.
Schutz der Konstruktion
Neben dem eigentlichen Ziel, der Reduzierung von Wärmeverlusten, wirken die luftdichten Bauteilanschlüsse auch vorbeugend gegen einen Feuchteeintrag in die Konstruktions- oder Dämmebene. Dadurch, dass der Eintrag von warmer Innenraumluft ausgeschlossen ist, verringert sich zugleich das Risiko des Tauwasserausfalls in der Konstruktions- oder Dämmebene.
Mit der Umsetzung des Luftdichtheitskonzeptes wird damit nicht nur die Dämmung geschützt. Ebenso resultiert hieraus ein Schutz der Konstruktion. So kann der Feuchteeintrag in die Konstruktionsebene zu Korrosion bei metallischen Baustoffen führen, oder die Grundlage für einen Befall mit Holz zerstörenden Pilzen schaffen.
Die DIN 4108-7 und haustechnische Gewerke
Eine
wesentliche Grundlage für die Planung sind die Details und Vorgaben
der DIN 4108-7. Die Norm stellt dem Planer Hinweise und
Prinzipskizzen zur Verfügung.
Im Rahmen der Planung soll zu Beginn mit allen am Bau Beteiligten die Luftdichtheitsebene abgestimmt werden. Damit sie wirksam die Dämmebene schützt, muss die Abdichtungsebene grundsätzlich raumseitig vor der Dämmebene eingebaut werden. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind sämtliche Anschlussdetails und Baustoffe aufeinander abzustimmen.
Dies gilt ebenso für Durchdringungen der Luftdichtheitsebene von haustechnischen Gewerken. Im Zuge der Bauüberwachung müssen gerade diese Punkte besonders überwacht werden. Ein grundsätzliches Planungsziel sollte die Minimierung von Schwachstellen bzw. Risiken sein. Daher sollte die Anzahl der Durchdringungen gering gehalten werden.
Luftdichte und wärmebrückenfreie Installation
In diesem Zusammenhang ist besonders das Gewerk Elektro von Interesse, da hier kleinste Durchdringungen für Kabelführungen oder die Befestigung von Kabeltrassen und Leuchten im Dachbereich üblich sind. Auf diese besonderen bauphysikalischen Zusammenhänge nehmen die Vorgaben der DIN 18015-2: Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung besonders Rücksicht.
Die Anlage dieser Norm sagt dazu ausdrücklich, dass die
luftdichte und wärmebrückenfreie Installation nicht durch die
Elektroinstallation eingeschränkt werden darf. Sämtliche Geräte-
und Verteilerdosen müssen luftdicht eingesetzt werden. Ebenso sind
bei notwendigen Rohrverbindungen, die z.B. als Anschluss von außen
liegenden Bauteilen wie Satellitenanlagen, Rollläden oder Jalousien
vorkommen, luftdichte Anschlüsse auszuführen. Dies gilt
grundsätzlich und damit ebenso bei Dampfbremsen mit geringen
sd-Werten.