Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz GModG)
Mit dem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Ein Referentenentwurf für ein neues Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden liegt seit Mai 2026 vor. Die geplanten Regelungen bringen zahlreiche Änderungen: Sie betreffen unter anderem die Anforderungen an den Einbau von Heizungen, neue Nachrüstungspflichten für Nichtwohngebäude sowie die Ermittlung des einzuhaltenden Jahres-Primärenergiebedarfs. Auch die neuen Fassungen der DIN/TS 18599 und DIN 4108-2 spielen eine Rolle. Darüber hinaus sieht der Entwurf künftig Regelungen zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen vor. Dabei soll auch die Materialität von Bauteilen und Komponenten berücksichtigt werden.
Inhalte:
- Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
- Änderung der Referenztechnik
- Umstellung der Primärenergiefaktoren auf fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil
- Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien
- Pflicht zur Gebäudeautomation in NWG bereits ab 70 kW
- Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz - Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
- Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
- Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
- Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606
Teilnahmegebühr: 189 EUR; 109 EUR für Mitglieder der Architektenkammern und der Ingenieurkammer Hessen; 89 EUR ermäßigt
Veranstalter*in: Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
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