Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden

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Veranstaltungszeitraum
30. Oktober 2026
Veranstaltungsort
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Das Seminar Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden gibt einen Überblick über die Änderungen und die daraus resultierenden Anforderungen für Neubau und Bestand. Grundlage ist der zum Veranstaltungstermin bekannte Gesetzesstand. Im Mittelpunkt stehen unter anderem neue Vorgaben für Heizungen, Nichtwohngebäude und den Primärenergiebedarf sowie Änderungen bei den energetischen Nachweisen. Auch die neue DIN/TS 18599 und die künftige Bilanzierung von Treibhausgasemissionen werden thematisiert.

Themen sind unter anderem:

  • Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
    - Änderung der Referenztechnik
    - Umstellung der Primärenergiefaktoren auf fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil
    - Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien
    - Pflicht zur Gebäudeautomation in NWG bereits ab 70 kW
    - Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz
  • Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
  • Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
  • Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
  • Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606

Teilnahmegebühr: 250 EUR; 165 EUR für Mitglieder

Veranstalter*in: Architektenkammer Niedersachsen, Hannover

Fachwissen zum Thema

Für Solarenergie sieht das EEG einen jährlichen Zubau von 2,5 Gigawatt (brutto) vor

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Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung in Deutschland bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu...

Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

Verordnungen/​Gesetze

Gebäudeenergiegesetz GEG

Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz und damit ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäude.

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