Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Gallerie
Mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an der
Stromversorgung in Deutschland bis 2050 auf mindestens 80 Prozent
zu steigern, verabschiedete die Bundesregierung im Jahr 2000 das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es verpflichtet
Netzbetreiber, Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie aus
erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaik, Wind oder Biomasse an ihr Netz
anzuschließen, den Ökostrom abzunehmen und entsprechend zu
vergüten.
Seit dem erstmaligen Erscheinen mehrfach reformiert, trat die
aktuelle Fassung des EEG am 1. Januar 2017 in Kraft. Die
wesentlichen Neuerungen des novellierten Gesetzes betreffen den
Ausbau der Stromnetze und die Vergütung für Strom aus erneuerbaren
Energiequellen, die statt wie bisher staatlich festgelegt, nun
durch Ausschreibungen am Markt ermittelt wird. Für Solaranlagen
gilt dies aber erst ab einer Leistung von 750 kWp (Kilowatt Peak),
also Anlagen im eher industriellen Maßstab. Ein- oder
Mehrfamilienhausbesitzer sowie kleine und mittlere Gewerbetreibende
sind davon in der Mehrheit ausgenommen. Für sie lohnt sich derzeit
die Anschaffung eines eigenen Solar- und Speichersystems. Das liegt
an den stark gestiegenen Stromtarifen in den letzten Jahren, bei
gleichzeitig gesunkenen Anschaffungs- und Finanzierungskosten für
eine Photovoltaikanlage. Die Investition macht sich mittlerweile
bereits nach wenigen Jahren bezahlt, denn Solarstrom vom Eigenheim-
oder Gewerbedach ist oft nur noch halb so teuer wie vom
Stromversorger.
Idealerweise sollte die neue Solaranlage zusammen mit einem
stationären Batteriespeicher installiert werden, um die solare
Selbstversorgungsquote zu erhöhen. Denn für die Einspeisung ins
öffentliche Netz erhalten Eigenheimbesitzer nach wie vor nur gut
zwölf Cent pro Kilowattstunde. Dieser Tarif ist für die nächsten 20
Jahre garantiert. Für größere Solarstromanlagen sind die
Vergütungssätze etwas niedriger, da die Anschaffungskosten mit
zunehmender Anlagengröße sinken. Gestiegen ist hingegen die
EEG-Umlage von zuletzt 6,35 auf 6,88 Cent pro
Kilowattstunde.
Obwohl sich das EEG 2017 auf den Einsatz von Biomasse, Windenergie
und Photovoltaik beschränkt, soll der Anteil erneuerbarer Energie
weiter steigen: bis 2025 soll er 42 Prozent betragen, bis 2035
zwischen 55 und 60 Prozent. Zudem sind konkrete Mengenziele,
sogenannte Ausbaukorridore, für den jährlichen Zubau
festgelegt:
- Photovoltaik: jährlicher Zubau von 600 Megawatt
- Biomasse: jährlicher Zubau bis 2020 von 150 Megawatt, danach
200 MW bis 2023
- Windenergie an Land: jährlicher Zubau bis 2020 von 2,8
Gigawatt, danach 2,9 GW
- Windenergie auf See: Installation von 6,5 GW bis 2020 und 15 GW bis 2030
Fachwissen zum Thema
Surftipps
Buderus | Bosch Thermotechnik GmbH | Kontakt 06441 418 0 | www.buderus.de