EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024

Fristen, Pflichten und Chancen für Planung, Bau und Gebäudetechnik

Der Gebäudesektor befindet sich in einem wichtigen Transformationsprozess. Bis zum Jahr 2050 soll der Bestand in der EU klimaneutral werden. Der Handlungsdruck ist hoch, denn Gebäude sind für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und für 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Drei Viertel des Bestands gelten als energetisch ineffizient, die jährliche Sanierungsquote liegt jedoch bei lediglich einem Prozent. Dies macht den Gebäudesektor zum größten Energieverbraucher und gleichzeitig zu einem entscheidenden Hebel zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele. Die EU-Gebäuderichtlinie (EU/2024/1275), kurz EPBD 2024 (Energy Performance of Buildings Directive), ist das maßgebliche Legislativinstrument der Europäischen Union, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und deren Dekarbonisierung voranzutreiben. Sie ist außerdem ein zentraler Baustein des European Green Deals sowie des ambitionierten Fit für 55-Pakets der EU-Kommission.

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Der Gebäudesektor in Deutschland verfehlte bereits in den Jahren 2020 und 2021 seine Reduktionsziele. Die bisherigen, freiwilligen Ansätze und ordnungsrechtlichen Vorgaben haben also nicht ausgereicht, um die erforderliche Geschwindigkeit zu erzielen. Die revidierte EPBD 2024 reagiert darauf mit verbindlichen Vorgaben und schafft erstmals klare Mindeststandards für Gebäude. Sie ist eng mit der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) verzahnt und bildet das Zentrum der EU-Strategie einer „Renovierungswelle“ (Renovation Wave).

Wesentliche Inhalte der EPBD 2024

Die aktuelle Fassung unterscheidet sich grundlegend von ihren Vorgängern: Sie verschiebt den Schwerpunkt von Empfehlungen zu klaren ordnungsrechtlichen Pflichten. Im Fokus stehen sechs zentrale Vorgaben:

  • Nullemissionsgebäude (ZEB) als neuer Baustandard:
    Ab 2030 müssen neue Gebäude den Standard Zero-Emission Building (ZEB) erfüllen. Für öffentliche Neubauten gilt das bereits ab 2028. Ein ZEB verursacht im Betrieb keine direkten CO₂-Emissionen, weist einen sehr niedrigen Energiebedarf auf und deckt diesen überwiegend aus erneuerbaren Quellen, die vor Ort oder in der Nähe erzeugt werden. Der Fokus verschiebt sich also von der Minimierung des Energieverbrauchs hin zur vollständigen Dekarbonisierung.
  • Sanierungspflichten für den Bestandsbau: 
    Mindestens 16 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Effizienzklasse müssen bis 2030 saniert werden, bis 2033 sogar 26 Prozent. Für Wohngebäude wird keine europaweite Sanierungspflicht eingeführt. Stattdessen müssen die Mitgliedstaaten nationale Sanierungspfade entwickeln, die sicherstellen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt wird.
  • Ausstieg aus fossilen Heizsystemen:
    Ab 2025 dürfen die Mitgliedstaaten keine finanziellen Förderungen mehr für den Einbau neuer, alleinstehender fossiler Heizkessel gewähren. Der vollständige Ausstieg soll bis spätestens 2040 erfolgen. Mitgliedstaaten können nationale Einbauverbote erlassen. Der Entzug finanzieller Anreize ist ein bewusster Schritt der Richtlinie, um eine Markttransformation zu initiieren, ohne sofort ein radikales Verbot durchzusetzen. Dies soll einen klaren Impuls geben, frühzeitig auf emissionsfreie Alternativen wie Wärmepumpen, Fernwärme oder andere Systeme auf Basis erneuerbarer Energien umzusteigen.
  • Lebenszyklusanalyse (LCA) und CO₂-Bilanzierung:
    Ab 2028 muss bei Neubauten mit mehr als 1.000 m² das Treibhauspotenzial im Energieausweis ausgewiesen werden. Ab 2030 gilt diese Pflicht für alle Neubauten. Bewertet wird also nicht mehr nur der Gebäudebetrieb, sondern der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes, also auch einschließlich der Grauen Energie, die für Herstellung, Transport und Rückbau benötigt wird. Für Architekt*innen und Planende bedeutet dies, dass sie bereits in der frühen Entwurfsphase CO₂-Bilanzen erstellen und die Umweltauswirkungen von Materialentscheidungen bewerten müssen. Dies wiederum schafft eine neue, direkte Anforderung an Hersteller von Bauprodukten.
  • Digitalisierung und Monitoring:
    BIM-Modelle, digitale Nachweissysteme und automatisierte Monitoringlösungen werden Pflicht. Sie dienen als Grundlage für Planung, Betrieb, Nachweise und Förderungen. Die Einführung dieser Pflichten soll eine Brücke zwischen der theoretischen Planung und der tatsächlichen Performance eines Gebäudes im Betrieb schlagen und sicherstellen, dass die in der Planung erzielten Effizienzgewinne auch in der Praxis erreicht werden und die theoretischen Sanierungserfolge nachweisbar sind.
  • Solarenergie und Ladeinfrastruktur:
    Für neue öffentliche und Nichtwohngebäude sowie Bestandsgebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m² wird die Nutzung von Solarenergie ab 2027 verpflichtend – soweit technisch und wirtschaftlich machbar. Für neue Wohngebäude gilt dies ab 2030. Beim Bestand gelten etwas längere Fristen, die zudem abhängig von der Größe der Gebäude variieren. Mitgliedstaaten müssen außerdem sicherstellen, dass bei Neubauten und größeren Renovierungen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität vorgesehen wird.

Umsetzung und Fahrplan

Die EPBD trat im Mai 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 29. Mai 2026 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Parallel müssen sie nationale Renovierungspläne vorlegen, die den Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 konkret beschreiben. 

Ausblick

Die EPBD 2024 ist mehr als ein technisches Regelwerk. Sie ist ein Fahrplan mit klaren Fristen, verbindlichen Zielen und konkreten Anforderungen und damit ein essenzieller Pfeiler der europäischen Klimapolitik. Sie reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, stärkt die Energieunabhängigkeit und -sicherheit der Union und trägt zudem zur Senkung der Energiekosten für Verbraucher*innen bei. 

Für Architekt*innen, Ingenieur*innen, Planende und Hersteller von Bauprodukten bedeutet dies: Die Anforderungen werden künftig tief in Planungs- und Bauprozesse eingreifen. Wer diese jedoch nicht nur als regulatorische Bürde, sondern als strategische Chance begreift und in digitale Werkzeuge, transparente Daten (z. B. EPDs) und neue Geschäftsmodelle investiert, kann sich gezielt Wettbewerbsvorteile sichern und an der Transformation des Bausektors maßgeblich mitwirken. Die EPBD hat somit das Potenzial, ein Katalysator für Innovationen zu sein.

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