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Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)
Vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) sind Anwendbarkeitsnachweise für Bauarten, die objektspezifisch durch die obersten Bauaufsichtsbehörden erteilt werden. Sie stellen lediglich die Eigenschaften der Bauart mit Blick auf die vorgesehene Anwendung im Bauwerk fest. Ob die Bauart mit diesen Eigenschaften bei dem jeweiligen Bauvorhaben grundsätzlich eingesetzt werden darf, entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde im Genehmigungsverfahren.
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