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Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)

Vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) sind Anwendbarkeitsnachweise für Bauarten, die objektspezifisch durch die obersten Bauaufsichtsbehörden erteilt werden. Sie stellen lediglich die Eigenschaften der Bauart mit Blick auf die vorgesehene Anwendung im Bauwerk fest. Ob die Bauart mit diesen Eigenschaften bei dem jeweiligen Bauvorhaben grundsätzlich eingesetzt werden darf, entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde im Genehmigungsverfahren.

Fachwissen zum Thema

Um die Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten, kann es notwendig sein – zusätzlich zu den Produkteigenschaften – Aspekte des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen zu regeln.

Um die Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten, kann es notwendig sein – zusätzlich zu den Produkteigenschaften – Aspekte des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen zu regeln.

Nachweise und Normen

Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)

Die Allgemeine Bauartgenehmigung regelt Aspekte des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen.

Absturzsichernde Verglasungen, wie hier an einer Glasbrücke benötigen dann ein ZiE, wenn sie nicht durch ein abP beurteilt werden können.

Absturzsichernde Verglasungen, wie hier an einer Glasbrücke benötigen dann ein ZiE, wenn sie nicht durch ein abP beurteilt werden können.

Nachweise und Normen

Zustimmung im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung

Für Bauarten und -produkte, für die es keine allgemein anerkannten Regeln gibt und die nicht über eine abZ oder abP verfügen, kann eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden. 

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