Verblendmauerwerk
Bei Verblendmauerwerk, das auch als Sichtmauerwerk bezeichnet wird, bleiben die Mauersteine auf mindestens einer Wandseite sichtbar. Es kann sowohl einschalig als auch zweischalig ausgeführt werden.
Beim einschaligen Mauerwerk gehört die Verblendung zum tragenden
Querschnitt und die Mindestwanddicke beträgt 310 mm. Zudem müssen
alle Fugen vollfugig und haftschlüssig vermörtelt werden. Bei
zweischaligem Mauerwerk ist die Verblendschale nicht tragend. Ihre
Dicke beträgt mindestens 90 mm und die Schale soll über ihre ganze
Länge und vollflächig aufgelagert sein.
Besonders wichtig ist, dass die Verblendsteine (auch Vormauerziegel
genannt) materialgerecht verarbeitet sind. So ist z.B. bei
saugenden Steinen ein Vornässen notwendig, sodass diese dem
Mörtel
nicht zu viel Anmachwasser entziehen. Die sonst entstehenden Risse
zwischen Stein und Mörtel können das Eindringen von Wasser bei
Schlagregen begünstigen.
Wichtiges Gestaltungsmittel eines Verblendmauerwerk sind neben den
ausgewählten Verblendsteinen auch die Fugen
in Farbe und Dicke.
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