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VOB
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist neben dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Grundlage aller
Rechtsbeziehungen am Bau. Erstmals 1923 eingeführt, ist die VOB
weder Verordnung noch Gesetz, wird aber von allen am Bau
Beteiligten akzeptiert, wenn sie vereinbart wurde – bei
öffentlichen Auftraggebern muss sie, bei privaten Auftraggebern
kann sie vereinbart werden.
Die VOB gliedert sich in drei Teile:
- Teil A regelt die Art und den Ablauf der Vergabe von
Bauleistungen von der Ausschreibung bis zum Zuschlag
- Teil B regelt die Bauabnahme, die Bezahlung von
Bauleistungen und die Vorgehensweise bei der Nichterfüllung
vereinbarter Leistung wie z.B. Mängelbeseitigung, Garantie etc.
- Teil C ist eine Sammlung von Technischen Vertragsbedingungen, den sogenannten ATVs. Sie stellen den Stand der Technik in dem jeweiligen Gewerk dar und sind alle nach dem gleichen Schema gegliedert.
Fachwissen zum Thema
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