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Versickerung

Versickerung bezeichnet einen natürlichen oder technischen Prozess, bei dem Niederschlagswasser in den Boden eindringt und dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt wird. In urbanen Gebieten mit hohem Versiegelungsgrad ist die gezielte Versickerung ein zentrales Element der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung.

Durch Versickerung im städtischen Raum wird die Kanalisation entlastet, das Risiko von Überflutungen bei Starkregenereignissen reduziert und die Grundwasserneubildung gefördert. Zudem trägt sie zur Verbesserung des Stadtklimas bei, indem sie die Bodenfeuchtigkeit erhält, die Verdunstungskälte unterstützt und zusätzlichen Lebensraum schafft. Versickerung ist daher ein Kernelement des Schwammstadt-Prinzips, mit der Städte auf den Klimawandel reagieren: Regenwasser soll vor Ort genutzt statt abgeleitet werden – als Ressource, nicht als Abfall.

Gängige technische Formen der Versickerung im städtischen Raum sind:

  • Flächenversickerung: Wasser dringt direkt auf durchlässigen Flächen wie Rasengittersteinen oder entsiegelten Wegen in den Boden ein.
  • Muldenversickerung: Vertiefte, begrünte Flächen, sammeln Regenwasser und lassen es zeitverzögert versickern.
  • Rigolenversickerung: Unterirdische Speicher aus Kies oder Kunststoffmodulen puffern Wasser und geben es langsam an den Boden ab.
  • Mulden-Rigolen-Systeme: Wasser wird in oberirdische Mulden gesammelt und fließt in einen darunterliegenden Speichern.
  • Schachtversickerung: Regenwasser fließt in einen unterirdischen Schacht aus Beton oder Kunststoff, wo es zwischengespeichert wird und über Boden oder Seitenwände versickert. Da keine natürliche Filterung durch die belebte Bodenzone erfolgt, gilt sie als nur bedingt zulässig, um das Grundwasser zu schützen.

Vor dem Bau einer Versickerungsanlage sind eine Bodenanalyse, ein Überflutungsnachweis und gegebenenfalls eine Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde erforderlich – insbesondere zum Schutz des Grundwassers und eventueller Wasserschutzgebiete. Außerdem sollten der Flächenbedarf und Abstand zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen geprüft werden. 

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