_Flachdach
Vorbeugender Brandschutz
§14 der Musterbauordnung enthält Vorschriften bezüglich des
Brandschutzes: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu
errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung
eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch
(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung
von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich
sind.“
Vorbeugender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen,
die im Vorfeld eines Brandes ergriffen werden, um ein Feuer zu
vermeiden oder, um die Ausbreitung eines Brandes zu minimieren.
Grundsätzlich werden unter dem Begriff vorbeugender
Brandschutz folgende vier Brandschutzarten
zusammengefasst:
- Technischer Brandschutz - Baulicher Brandschutz
- Technischer Brandschutz - Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz - Betriebliche Brandschutzmaßnahmen
- Organisatorischer Brandschutz - Abwehrende Brandschutzmaßnahmen
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