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Vorbeugender Brandschutz

§14 der Musterbauordnung enthält Vorschriften bezüglich des Brandschutzes: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Vorbeugender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die im Vorfeld eines Brandes ergriffen werden, um ein Feuer zu vermeiden oder, um die Ausbreitung eines Brandes zu minimieren. Grundsätzlich werden unter dem Begriff vorbeugender Brandschutz folgende vier Brandschutzarten zusammengefasst:

  • Technischer Brandschutz - Baulicher Brandschutz
  • Technischer Brandschutz - Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz - Betriebliche Brandschutzmaßnahmen
  • Organisatorischer Brandschutz - Abwehrende Brandschutzmaßnahmen
Die abwehrenden Brandschutzmaßnahmen umfassen alle Maßnahmen, die stattfinden, wenn es schon brennt. So sind z.B. Sprinkleranlagen Teil der abwehrenden Brandschutzmaßnahmen und ihre Planung gehört damit auch zum vorbeugenden Brandschutz. Der weitaus größte Teil der abwehrenden Brandschutzmaßnahmen wird allerdings durch die Arbeit der Feuerwehr vor Ort geleistet. Diese Maßnamen gehören natürlich nicht mehr zum vorbeugenden Brandschutz.

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