_Fliesen und Platten
Verdrängungsraum
Damit pastöse oder faserig-zähe Stoffe (z.B. Fett, Fleisch,
Pflanzenreste) keinen flächigen Schmierfilm bilden und zu
Sturzunfällen führen, sind für bestimmte Bereiche keramische Beläge
vorgeschrieben, die nicht nur trittsicher sind, sondern auch einen
Verdrängungsraum V unterhalb der sogenannten Gehebene
aufweisen. Die Oberflächen dieser Fliesen
sind also nicht plan, sondern durch kleine Einkerbungen - den
Verdrängungsraum - unterbrochen, ohne dass dies beim Begehen
wahrgenommen wird.
Die Einstufung erfolgt nach:
- V 4 (4 cm³/dm²)
- V 6 (6 cm³/dm²)
- V 8 (8 cm³/dm²)
- V 10 (10 cm³/dm²)