Flucht- und Rettungsplan

Im Flucht- und Rettungsplan sind alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden wie z.B. Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen etc.), Versammlungsstätten (Theater) und sonstige gefährdete Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) dargestellt.

Gallerie

Für alle gewerblich genutzten Gebäude sowie für Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden, sind ebenfalls Flucht- und Rettungspläne zu erstellen. Nach den Forderungen des § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z.B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),
  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z.B. bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr),
  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z.B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).

Flucht- und Rettungspläne weisen zu Notausgängen und zu Standorten von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Sie müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein. Nach DIN ISO 23601 Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne sollen die Pläne mindestens den Maßstab 1:250 und das Format A3 aufweisen und müssen mit einer Legende und der Angabe des Standpunkts ausgestattet sein. Für besondere Anwendungsfälle, wie z.B. Hotel- oder Klassenzimmer, kann auch das Format DIN A4 verwendet werden.

Die Flucht- und Rettungspläne müssen grafische Darstellungen enthalten über

  • den Gebäudegrundriss oder Teile davon: Soweit auf einem Flucht- und Rettungsplan nur ein Teil aller Grundrisse des Gebäudes dargestellt ist, muss eine Übersichtsskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen. Der Hintergrund des Planes soll weiß sein.

  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege: Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. Die Fluchtwege sind vollflächig grün zu kennzeichnen.

  • Lage der Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen: Es sind Kennzeichnungen der Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutz- und Alarmierungseinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen. Als Sicherheitszeichen (Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen) sind die internationalen Sicherheitssymbole der ISO 7010 Grafische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen zu verwenden.

  • Lage der Sammelplätze: Auf dem Flucht- und Rettungsplan sind die Sammelplätze zu kennzeichnen.

  • Standort des Betrachters: Zur sicheren Orientierung ist es wichtig, den Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen. Der Standpunkt ist im Grundriss blau auszuweisen.

Flucht- und Rettungspläne können Anweisungen zum Verhalten im Brand- und/oder im Gefahrenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form und in hinreichender Schriftgröße in jeden Flucht- und Rettungsplan zu integrieren. Die Inhalte der Verhaltensregeln sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Fluchtwegpläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen, um zu gewährleisten, dass sie gut lesbar, gut erkennbar und verständlich sind. Bei Veränderungen im Gebäude oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss eine Überarbeitung der Fluchtwegpläne erfolgen.

Die Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen. Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. Geeignete Stellen sind beispielsweise zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten, z.B. vor Aufzugsanlagen, in Pausenräumen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen. Ist am Ort des Aushangs eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, muss der Flucht- und Rettungsplan auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung nutzbar sein. Dies kann beispielsweise durch eine entsprechende Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung oder Verwendung von lang nachleuchtenden Materialien erreicht werden.

Fachwissen zum Thema

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.

Flucht- und Rettungswege sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Flucht- und Rettungswege sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Flucht-/​Rettungswege

Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen

Sie sind in ihrer Länge beschränkt. Sie sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Flucht-/​Rettungswege

Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen bei Sonderbauten

Je nach Art und Nutzung können kürzere Flucht- und Rettungswege erforderlich sein oder längere zugelassen werden: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maße.

Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege.

Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege.

Flucht-/​Rettungswege

Treppen und Treppenräume

Als notwendig gelten Treppen oder Treppenräume, wenn bauaufsichtliche Rettungswege über sie geführt werden.

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com
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