Brandschutzhelfer

Der Arbeitgeber hat nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter übernehmen. Brandschutzhelfer übernehmen organisatorische, vorbeugende oder abwehrende Aufgaben im Brandschutz. Deren Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.

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Brandschutzhelfer bedienen im Brandfall die in jedem Betrieb zur Verfügung stehenden Feuerlöscheinrichtungen, damit ein Brand mög­lichst schon im Entstehungsstadium ge­löscht werden kann. Hierzu stehen dem Brandschutzhelfer mit Feuerlöschern und ggf. mit Wandhydranten effektive Löschgeräte zur Verfügung.

Feuerlöscher dienen dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und müssen in jedem Unternehmen vorhanden sein. In der Hand von entsprechend ausgebildeten Personen sind sie das ideale Mittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Wandhydranten sind in Gebäuden installierte Wasserentnahmestellen, die zur ersten Brandbekämpfung vorgesehen sind. Wandhydranten sind nicht nur für die Feuerwehr vorbereitet, sondern ähnlich einem Feuerlöscher für jedermann zugänglich, um einen Brand in der Entstehungsphase bekämpfen zu können. Weiterhin können sie z.B. auch bei der Einweisung der Feuerwehr behilflich sein.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Je nach Ausdehnung der Gebäude sollten so viele Beschäftigte in die Handhabung der vorhandenen Löschgeräte und im sicherheits­gerechten Verhalten bei der Brand­bekämpfung unterwiesen werden, um ein möglichst zeitnahes Eingreifen sicherstellen zu können. Außerdem sollten u. U. mehrere Löschgeräte gleichzeitig eingesetzt werden können, damit der maximal mögliche Löscher­folg erreicht wird, bevor sich der Brand ausbreiten kann. Dabei sind auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen. In vielen Unternehmen haben sich i.d.R. 5-10% der Beschäftigten als ausreichend erwiesen. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, sowie großer räumlicher Ausdehnung erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sind daher über die allgemeine Unterweisung der Beschäftigten hinaus für die Aufgaben in der Bedienung betrieblicher Löscheinrichtungen, der Bekämpfung von Entstehungsbränden und besonderen Maßnahmen im Brandfall zu schulen. Zum Ausbildungsinhalt sollen neben den Grundzügen des vor­beugenden Brandschutzes insbesondere Kenntnisse über die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall gehören. Die Durchführung von Löschübungen wird besonders empfohlen, um die Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit dieser Geräte zu er­fahren. Durch regelmäßige Unter­weisungen und Löschübungen können die benannten Beschäftigten die er­forderliche Sicherheit im Umgang mit den Löschgeräten und bei der Ein­schätzung der Gefahren erlangen.

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