Brandschutzhelfer
Der Arbeitgeber hat nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter übernehmen. Brandschutzhelfer übernehmen organisatorische, vorbeugende oder abwehrende Aufgaben im Brandschutz. Deren Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.
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Brandschutzhelfer bedienen im Brandfall die in jedem Betrieb zur Verfügung stehenden Feuerlöscheinrichtungen, damit ein Brand möglichst schon im Entstehungsstadium gelöscht werden kann. Hierzu stehen dem Brandschutzhelfer mit Feuerlöschern und ggf. mit Wandhydranten effektive Löschgeräte zur Verfügung.
Feuerlöscher dienen dem Ablöschen von Klein- und
Entstehungsbränden und müssen in jedem Unternehmen vorhanden sein.
In der Hand von entsprechend ausgebildeten Personen sind sie das
ideale Mittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Wandhydranten
sind in Gebäuden installierte Wasserentnahmestellen, die zur ersten
Brandbekämpfung vorgesehen sind. Wandhydranten sind nicht nur für
die Feuerwehr vorbereitet, sondern ähnlich einem Feuerlöscher für
jedermann zugänglich, um einen Brand in der Entstehungsphase
bekämpfen zu können. Weiterhin können sie z.B. auch bei der
Einweisung der Feuerwehr behilflich sein.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefährdungsbeurteilung. Je nach Ausdehnung der Gebäude sollten so
viele Beschäftigte in die Handhabung der vorhandenen Löschgeräte
und im sicherheitsgerechten Verhalten bei der Brandbekämpfung
unterwiesen werden, um ein möglichst zeitnahes Eingreifen
sicherstellen zu können. Außerdem sollten u. U. mehrere Löschgeräte
gleichzeitig eingesetzt werden können, damit der maximal mögliche
Löscherfolg erreicht wird, bevor sich der Brand ausbreiten kann.
Dabei sind auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z.
B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu
berücksichtigen. In vielen Unternehmen haben sich i.d.R. 5-10% der
Beschäftigten als ausreichend erwiesen. Eine größere Anzahl von
Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der
Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter
Mobilität, sowie großer räumlicher Ausdehnung erforderlich
sein.
Brandschutzhelfer sind daher über die allgemeine Unterweisung der
Beschäftigten hinaus für die Aufgaben in der Bedienung
betrieblicher Löscheinrichtungen, der Bekämpfung von
Entstehungsbränden und besonderen Maßnahmen im Brandfall zu
schulen. Zum Ausbildungsinhalt sollen neben den Grundzügen des
vorbeugenden Brandschutzes insbesondere Kenntnisse über die
Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, Gefahren durch
Brände sowie über das Verhalten im Brandfall gehören. Die
Durchführung von Löschübungen wird besonders empfohlen, um die
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit dieser Geräte zu erfahren.
Durch regelmäßige Unterweisungen und Löschübungen können die
benannten Beschäftigten die erforderliche Sicherheit im Umgang mit
den Löschgeräten und bei der Einschätzung der Gefahren
erlangen.
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