Wandhydranten

Wandhydranten sind in Gebäuden fest installierte Wasserentnahmestellen mit einer angeschlossenen, aufgerollten Gewebe- bzw. formstabilen Schlauchleitung, die zur ersten Brandbekämpfung durch Betriebsangehörige und durch die Feuerwehr vorge­sehen sind. Sie sollten dort installiert werden, wo sie leicht zugänglich und schnell erreichbar sind, z.B. in der Nähe von Fluchttüren und Treppenhäusern. Sie dürfen jedoch Fluchtwege nicht ver­engen und müssen selber gut zugäng­lich installiert sein, damit sich z.B. die Türen des Wandhydrantenschrankes um 180° öffnen lassen. Um eine Verrauchung von Fluchtwegen (z. B. Treppenräumen) zu verhindern, sollten Wandhydranten so installiert sein, dass bei ihrem Einsatz die Funktion von Rauchschutztüren durch die verlegte Schlauchleitung nicht beeinträchtigt wird.

Gallerie

Versorgt werden Wand­hydranten von einer unter Druck stehenden Wasserleitung. Der Wasserdruck darf nicht über 7 bar liegen. Besteht die Gefahr, dass durch Ausfall von Druckminderern, Frequenzumformern an Drucker­höhungsanlagen oder anderen Einrich­tungen sogar Drücke über 12 bar auf­treten können, so sind zusätzlich Sicherheitsventile zu installieren.

  • Wandhydranten „Typ F“ sind sowohl zur Selbsthilfe sowie zum Einsatz der Feuerwehr konzipiert. In dieser Ausführung besteht der Schlauch entweder aus form­stabilem Material (min. 1“) oder aus einem voll­synthetischen C-42-Druckschlauch. Die Anschlussleistung muss bei drei gleichzeitig betriebenen Wand­hydranten 100 l/min (6 m³/h) bei einem Fließdruck von 3 bar betragen. Wandhydranten vom Typ F dürfen nicht direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen werden, sondern sind über Löschwasserleitungen „nass“ oder „nass/trocken“ nach DIN 1988-600 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen versorgen.
     
  • Wandhydranten „Typ S“ sind nur zur Selbsthilfe vorgesehen. Der Schlauch besteht zwingend aus einem form­stabilen Material (min. 3/4“). Ihre Anschlussleistung muss bei zwei gleichzeitig betriebenen Wand­hydranten 24 l/min bei einem Flie߭druck von 2 bar sicherstellen. Nur bei Wandhydranten vom Typ S darf ein direkter Trinkwasseranschluss ge­wählt werden – sofern ein Schlauchanschlussventil mit inte­griertem Rückflussverhinderer und Belüfter verwendet wird.

Durch den anhaltenden Nachfluss des Löschmittels aus der Wasser­versorgung ist mit einem Wandhydran­ten eine ununterbrochene Brand­bekämpfung möglich. Diese geht jedoch weit über die Grenzen einer un­gefährlichen Brandbekämpfung von Entstehungsbränden durch Selbsthilfekräfte ohne Feuerwehrausrüstung hinaus. Daher muss der Einsatz von Wandhydranten auf Entstehungs- und Kleinbrände be­schränkt bleiben.

Fachwissen zum Thema

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.

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