Sonderbeschläge für biometrische Identifizierung
Die Freigabe einer Tür kann durch programmierte Erkennungsmerkmale verschiedener Art erfolgen. Bei der biometrischen Authentifizierung werden biologische Merkmale wie die Gesichtszüge, die Stimme, der Fingerabdruck oder das Irismuster im Auge einer Person zur Erkennung verwendet. Biometrische Muster sind personengebunden, kein Mensch stimmt in diesen Charakteristika mit einem anderen Menschen überein. Daher bietet die biometrische Identifizierung ein hohes Maß an Sicherheit.
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Zunächst müssen die entsprechenden biometrischen Identifizierungsmerkmale der zugangsberechtigten Personen aufgenommen und eingespeichert werden. Bei der Überprüfung der Person liest ein biometrischer Scanner die biologischen Merkmale und übersetzt sie in digitale Informationen, die vom Computer mit den eingespeicherten Vorlagen abgeglichen und authentifiziert werden. Ein Zugang zu einem solcher Art geschützten Bereich wird erst nach der Aufnahme des Merkmals und dem positiven Vergleich mit dem abgespeicherten Muster gewährt.
Unterschieden werden physiologiebasierte und verhaltensbasierte
Merkmale. Physiologiebasierte Charakteristika beziehen sich auf die
unveränderlichen biologischen Merkmale einer Person, wie etwa die
die Iriserkennung, der Fingerabdruck oder die Handgeometrie.
Verhaltensbasierte Charakteristika hingegen sind auf aktive
Handlungen bezogen, die auch Schwankungen durch Emotionen oder
Befindlichkeiten unterliegen. Dazu gehören etwa die Stimme, die
Unterschrift oder der Anschlagsrhythmus auf einer Tastatur.
Von den diskutierten oder zur Marktreife entwickelten biometrischen Identifikationsverfahren sind bis heute folgende bekannt und einsetzbar:
- Stimmerkennung
- Unterschriftenvergleich
- Handgeometrieerkennung
- Iris- und Retina-Gefäßmustererkennung (Augennetzhaut)
- Fingerabdruckanalyse
- Gesichtserkennung
- Optische Erkennung (automatischer Bildvergleich)
- Opto-akustische Erkennung
- Tippverhalten auf Tastaturen
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