Netzgekoppelte Systeme
Solarstrom für das allgemeine Stromnetz
Bei netzgekoppelten Systemen wird der erzeugte Solarstrom in das allgemeine Stromnetz eingespeist und an das jeweilige Energieversorgungsunternehmen (EVU) über einen bestimmten Zeitraum und einen festgelegten Betrag pro kWh verkauft. Die Stromversorgungsunternehmen sind verpflichtet, den Strom abzunehmen, für den Betreiber von neuen PV-Anlagen besteht eine Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur (siehe Beitrag „Meldepflicht für PV-Anlagen“). Die Vergütungen sind im Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, dem sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt, in der Regel wird die Vereinbarung 20 Jahre lang garantiert, in jedem Jahr sinkt der Vergütungssatz um einen bestimmten Prozentsatz (Degression). Bei neuen PV-Anlagen ist der Betreiber verpflichtet, Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden.
Gallerie
Netzgekoppelte Systeme benötigen folgende Anlagenkomponenten:
- Anschlusskasten für Stromeinspeisung und Rückversorgung
- Stromzähler zur Ermittlung von Vergütung und Kosten
- Netzüberwachungsmodul
Die Größe eines netzgekoppelten Systems wird primär durch die geeignete Fläche und das verfügbare Investitionskapital bestimmt, da das Energiemanagement (Ausgleich von Bedarfsspitzen) beim Netzbetreiber (EVU) liegt.
Bei Wohngebäuden sollte mit der Auslegung der Anlage die Deckung des eigenen Strombedarfs bei geringem Energiebezug aus dem Netz angestrebt werden. Bedarfsspitzen entstehen bei Wohnnutzungen morgens und abends, wenn die Strahlungskurve niedrig ist, während der Energieüberschuss um die Mittagszeit erzeugt wird. Optimale wirtschaftliche Voraussetzungen sind bei Gewerbenutzungen gegeben, da hier Bedarfs- und Solarstrahlungskurve über den Tagesverlauf ähnlich sind und der benötigte Strom zu teuren Spitzenzeiten preisgünstig selbst produziert werden kann.
Einen Überblick an netzgekoppelten PV-Systemen für verschiedene Gebäudekonzepte gibt es auf heinze.de (siehe Surftipps).