Netzgekoppelte Systeme
Solarstrom für das allgemeine Stromnetz
Gallerie
Bei netzgekoppelten Systemen wird der erzeugte Solarstrom in das
allgemeine Stromnetz eingespeist und an das jeweilige
Energieversorgungsunternehmen (EVU) über einen bestimmten Zeitraum
und einen festgelegten Betrag pro kWh verkauft. Die
Stromversorger/-unternehmen sind verpflichtet, den Strom
abzunehmen, für den Betreiber von neuen PV-Anlagen besteht eine
Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur (siehe Beitrag „Meldepflicht
für PV-Anlagen“). Die Vergütungen sind im Gesetz für den Vorrang
erneuerbarer Energien, dem sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt, in
der Regel wird die Vereinbarung 20 Jahre lang garantiert, in jedem
Jahr sinkt der Vergütungssatz um einen bestimmten Prozentsatz
(Degression). Die Einspeisevergütungen stehen auf den Webseiten des
Bundesverbandes Solarwirtschaft zur Verfügung (siehe Surfftipps).
Bei neuen PV-Anlagen ist der Betreiber verpflichtet, Anlagen der
Bundesnetzagentur zu melden
Netzgekoppelte Systeme benötigen folgende Anlagenkomponenten:
- Anschlusskasten für Stromeinspeisung und Rückversorgung
- Stromzähler zur Ermittlung von Vergütung und Kosten
- Netzüberwachungsmodul
Die Größe eines netzgekoppelten Systems wird primär durch die geeignete Fläche und das verfügbare Investitionskapital bestimmt, da das Energiemanagement (Ausgleich von Bedarfsspitzen) beim Netzbetreiber (EVU) liegt.
Bei Wohngebäuden sollte mit der Auslegung der Anlage die Deckung des eigenen Strombedarfs bei geringem Energiebezug aus dem Netz angestrebt werden. Bedarfsspitzen entstehen bei Wohnnutzungen morgens und abends, wenn die Strahlungskurve niedrig ist, während der Energieüberschuss um die Mittagszeit erzeugt wird. Optimale wirtschaftliche Voraussetzungen sind bei Gewerbenutzungen gegeben, da hier Bedarfs- und Solarstrahlungskurve über den Tagesverlauf ähnlich sind und der benötigte Strom zu teuren Spitzenzeiten preisgünstig selbst produziert werden kann.