Rutschhemmende Eigenschaften auf Natursteinböden
Merkblatt Nr. 1.11 des Bundesverbands Deutscher Steinmetze BIV
Sowohl in der Arbeitsstättenverordnung als auch in der
Unfallverhütungsvorschrift wird die rutschhemmende Eigenschaft von
gewerblich genutzten Bodenbelägen gefordert. Gemäß DIN 51130
Prüfung von Bodenbelägen – Bestimmung der rutschhemmenden
Eigenschaft – Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit
Rutschgefahr, Begehungsverfahren – Schiefe Ebene werden
die Bodenbeläge geprüft und in bestimmte Bewertungsgruppen (R9 bis
R13) eingeteilt. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze gibt zu
diesem Thema das BIV-Merkblatt Nr. 1.11: Rutschhemmende
Eigenschaften auf Natursteinböden (gewerbliche Nutzung) heraus.
Es informiert im Detail über die Bewertungsklassen – z. B. wird
erläutert, für welche Bereiche die Rutschhemmungsklassen R6 bis R13
gelten und welche Institute Prüfungen verschiedener
Natursteinsorten anbieten.
Themen:
- Grundlagen
- Bewertungsgruppen
- Geltungsbereiche
- Umsetzung nach heutigem Stand
- Hinweise
- Vor-Ort-Messung
- Reinigung und Pflege
- Quellennachweise
Fachwissen zum Thema
Surftipps
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